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Berufsgruppen

1. Begriff: Gruppen von Berufen zur Klassifizierung des Versicherungsrisikos und zur Prämienberechnung. Die Einteilung der Berufe in Berufsgruppen ist in vielen Personenversicherungszweigen gängige Praxis, ganz besonders in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

2. Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Akademisch ausgebildete Personen mit überwiegender Bürotätigkeit finden sich aufgrund ihres niedrigen Risikos in den unteren Berufsgruppen wieder, weniger qualifiziert ausgebildete Personen mit überwiegend körperlicher Tätigkeit aufgrund ihres höheren Risikos in den oberen Berufsgruppen. Die Anzahl der verwendeten Berufsgruppen ist bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich. Ein gängiges Beispiel mit fünf Berufsgruppen nimmt folgende Einteilung vor: a) Berufsgruppe 1 – Akademische Berufe mit ausschließlicher Tätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei;
b) Berufsgruppe 2 – kaufmännische oder vergleichbare Berufe mit überwiegend sitzender oder aufsichtsführender Tätigkeit;
c) Berufsgruppe 3 – Berufe mit leichten körperlichen oder Außendiensttätigkeiten einschl. von Berufen mit kombinierter sitzender/stehender Tätigkeit und geringer körperlicher Komponente und handwerklichen Berufen mit einem geringen Grad an körperlicher Tätigkeit;
d) Berufsgruppe 4 – handwerkliche oder vergleichbare Berufe mit überwiegend körperlicher Tätigkeit, die das Heben/Tragen oder eine Zwangshaltung beinhalten;
e) Berufsgruppe 5 – Berufe mit sehr starker körperlicher Beanspruchung und/oder mit erhöhter Unfallgefährdung und/oder mit Arbeiten in körperlicher Zwangshaltung. Die meisten Anbieter kalkulieren ihre Beiträge auf Grundlage dieser Berufsgruppen, so dass spezielle Berufszuschläge kaum noch am Markt zu finden sind. Zu beobachten ist allerdings ein Trend zu einer weiteren Differenzierung der Berufsgruppen. Anders verhält es sich mit den Bedingungen. Einige Versicherer schränken für wenig qualifizierte Berufe oder Berufe mit körperlicher Tätigkeit i.d.R. ihr Leistungsangebot ein. Am häufigsten entfällt für diese Berufsgruppen der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Andere Versicherer bieten exklusiv für hoch qualifizierte Berufe Bedingungsverbesserungen an. Speziell für diesen (fest definierten) Personenkreis verzichten Versicherer in ihren Tarifen auf die abstrakte Verweisung und teilweise auch auf die konkrete Verweisung.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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