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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)

1. Begriff: Nationale Standardisierungsorganisation im Bereich der Rechnungslegung. Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin. Es wurde mit Standardisierungsvertrag zuletzt vom 2.12.2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) (jetzt: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, kurz: BMJV) als zuständige Standardisierungsorganisation für Deutschland anerkannt. Im Standardisierungsvertrag verpflichtet sich das DRSC, Fachausschüsse (IAS/IFRS und HGB) vorzuhalten und auf diese die Aufgaben nach § 342 I HGB zu übertragen.

2. Ziele und Aufgaben: Das übergeordnete Ziel der Arbeit des DRSC ist es, im öffentlichen Interesse die Qualität der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung zu erhöhen. Zu den Aufgaben zählen deshalb die Beratung des BMJV bei Gesetzgebungsverfahren zu Rechnungslegungsvorschriften und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Um die Ziele des DRSC zu erreichen, erarbeitet das DRSC (internationale) Stellungnahmen und Diskussionspapiere, v.a. ist seine Aufgabe aber die Ausarbeitung der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS).

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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