Einnahmen
1. Begriff: Positive Veränderungen (Mehrungen) des Bestands an „liquiden Mitteln plus Forderungen minus Verbindlichkeiten" eines Unternehmens. Einnahmen sind damit ein in Geld bemessener Wertzuwachs eines Unternehmens, der (noch) nicht zeitlich abgegrenzt, d.h. (noch) nicht nach handelsrechtlichen Regeln (Erträge, Rechnungslegung) oder nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit (Leistungen, internes Rechnungswesen) einer Rechnungsperiode verursachungsbezogen zugerechnet wurde. Das Gegenteil von Einnahmen sind Ausgaben.
2. Unterscheidung von anderen, ähnlichen Begriffen: Einzahlungen, Erträge und Leistungen.
3. Anwendungsbereiche: a) Steuerliche Gewinnermittlung: Gem. § 8 I EStG sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten gem. § 2 I S. 1 Nr. 1–7 EStG zufließen. Diesen Einnahmen werden die steuerlich anerkannten Ausgaben zur Gewinnermittlung gegenübergestellt.
b) Finanzplanung: Innerhalb der unternehmerischen Finanzplanung werden Einnahmen und Ausgaben eines bestimmten Zeitraums systematisch erfasst, gegenübergestellt und zielorientiert aufeinander abgestimmt.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner