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Einzelabschluss

1. Begriff: Rechnungslegung einer einzelnen Rechtseinheit eines Unternehmens bzw. Konzerns. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung werden die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen zu einem Konzernabschluss konsolidiert.

2. Abgrenzungen: Zu unterscheiden sind handelsrechtliche Einzelabschlüsse und Einzelabschlüsse nach IAS/IFRS. Während der handelsrechtliche Einzelabschluss dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entspricht, gesetzlich vorgeschrieben ist und neben der Informations- und Gläubigerschutzfunktion insbesondere die Ausschüttungsbemessungsfunktion wahrnimmt (Gewinnausschüttung an die Eigentümer, Überschussbeteiligung der Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, kurz: VVaG, und der Versicherungsnehmer in der Lebens- und Krankenversicherung), kann ein Einzelabschluss nach IAS/IFRS allein zu Informationszwecken im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden (§ 325 IIa HGB), jedoch nicht mit befreiender Wirkung den handelsrechtlichen Jahresabschluss ersetzen.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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