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Impairmenttest

1. Begriff: Werthaltigkeitstest.

2. Aufgaben und Merkmale: a) Durch Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert einer Vermögensposition wird ein ggf. vorhandener Wertminderungsbedarf ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert (beizulegender Wert) abzgl. der Verkaufskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use) einer Vermögensposition. Er ist, soweit möglich, für jede Vermögensposition separat zu bestimmen; unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Ermittlung auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit) möglich.
b) Ein Impairmenttest ist immer dann durchzuführen, wenn Indikatoren dafür vorliegen, dass eine Wertminderung erfolgt ist (triggering event). Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und für solche, die noch nicht für die Nutzung verfügbar sind sowie für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, auf die ein bei einem Unternehmenszusammenschluss entstandener derivativer Geschäfts- oder Firmenwert verteilt wurde, ist jährlich ein Impairmenttest durchzuführen.
c) Die Regelungen zum Impairmenttest sind grundsätzlich in IAS 36 enthalten. Allerdings sind einige Fälle explizit vom Anwendungsbereich des IAS 36 ausgenommen. Für Kapitalanlagen gelten bspw. die gesonderten Bestimmungen des IAS 39 (künftig IFRS 9).

3. Abgrenzung: Der Impairmenttest dient der Ermittlung eines außerplanmäßigen Wertminderungsbedarfs nach den IAS/IFRS. Dagegen sind planmäßige Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt vorzunehmen.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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