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Irrtumsrisiko

1. Begriff: Komponente des versicherungstechnischen Risikos. Umfasst die Auswirkungen einer Fehleinschätzung der Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen (Ansatz falscher Kalkulationsgrundlagen) auf die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit eines technischen Ruins (Ruintheorie), d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung (Risikoprämie) und dem vorhandenen Risikokapital übersteigt. In Varianten der Basisdefinition wird auf die Berücksichtigung des Risikokapitals verzichtet, auf das Risiko einzelner Versicherungszweige abgestellt oder es findet eine Fokussierung auf die Risikokomponente „Abweichung des effektiven Schadens vom kalkulierten Erwartungsschaden“ statt.

2. Arten: Die Fehleinschätzung kann zum einen bei der Analyse der Daten über Versicherungsleistungen früherer Perioden erfolgen (Diagnoserisiko). Aber selbst wenn die Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen früherer Perioden korrekt erfasst wurde, besteht im Hinblick auf künftige Perioden zum anderen noch ein Änderungsrisiko (auch: Prognoserisiko). Teilweise (unter Verwendung einer unterschiedlichen Abgrenzung) wird das Irrtumsrisiko auch mit dem Diagnoserisiko gleichgesetzt.

Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht

 

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