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Versicherungslexikon

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Klauseln

1. Begriff: Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag, die die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ergänzen und den Versicherungsschutz unter Erhalt des Transparenzgebots konkretisieren, erweitern oder beschränken.

2. Ausprägungen: Neben den Einzelfallregelungen (Spezialklauseln) haben sich im Geschäftsverkehr auch generelle Klauseln (Standardklauseln) etabliert, die damit den Charakter von AVB annehmen. Beispiel: Klausel 9511, die sog. erweiterte Extended Coverage (siehe Extended-Coverage-Versicherung).

3. Kürzel: Als Klauselbezeichnungen verwenden die Versicherer seit 2008 für Sachklauseln die Abkürzung SK, für Klauseln in den technischen Versicherungen das Kürzel TK und für Privatkundenklauseln das Kürzel PK.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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