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Laufender Überschussanteil

In der Lebensversicherung die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer, die einmal jährlich zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt zugewiesen wird. Abzugrenzen vom Schlussüberschussanteil. Der zugewiesene laufende Überschussanteil wird im Rahmen der Überschussverwendung verzinslich angesammelt oder zur Leistungserhöhung verwendet, seltener bar ausgezahlt, zur Abkürzung der Vertragsdauer verwendet oder mit den fälligen Beiträgen verrechnet. Die bereits zugeteilten laufenden Überschussanteile, sofern sie im Unternehmen verblieben (und nicht bereits durch Barauschüssung abgeflossen sind), sind für die Restlaufzeit des Vertrags garantiert und partizipieren selbst auch an der Überschussbeteiligung.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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