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Nebeninteressenversicherung

1. Begriff: Versicherung von in der Hauptversicherung nicht oder nicht ausreichend abgedeckten Interessen, z.B. Ertragsausfall, Kundenverlust und sonstige Mehrkosten.

2. Besonderheiten in der Seekaskoversicherung: a) Versicherungsbedingungen: Die DTV-Klauseln (DTV) für Nebeninteressen setzen das Vorhandensein einer Seekaskoversicherung voraus.
b) Deckungsumfang: (1) Bei einem Totalverlust des Schiffs und bei gleichzusetzenden Fällen, wie Reparaturunwürdigkeit oder Abandon, sind im Rahmen der vereinbarten Summe weitere Interessen des Reeders versichert (vgl. oben unter 1.), die nicht besonders nachgewiesen werden müssen. (2) Im Fall von Havarie grosse oder bestimmten Drittschäden (Kollisionshaftungsversicherung) ergänzt die Nebeninteressenversicherung die unter der Seekaskoversicherung zur Verfügung stehenden Deckungssummen. (3) Mitversichert ist auch das Interesse an Fracht- und Passagegeldern, die nach einem Schadenereignis gekürzt, zurückerstattet oder zur Deckung anderer Forderungen verwendet werden. (4) Der Versicherer ersetzt zeitanteilig die nach einem Totalverlust verfallenden Versicherungsprämien für die auf das Schiff genommene Kasko- und Nebeninteressenversicherung.
c) Bei der Nebeninteressenversicherung nach DTV-ADS 2009 entfällt gegenüber der DTV-Klausel die Ergänzung der Deckungssumme bei Havarie-grosse-Schäden; das Frachtgeld ist nur bei Totalverlust des Schiffs und gleichzusetzenden Fällen versichert.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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