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Neuwertversicherung

Versicherung des Neuwerts einer Sache. Die Neuwertversicherung kommt sowohl in der Schadenversicherung (z.B. in der Kfz-Versicherung, vgl. Neuwertentschädigung) als auch in der Summenversicherung vor. In der Summenversicherung wird die Versicherungssummen nach dem Neuwert der versicherten Sache bei Vertragsabschluss bestimmt und vereinbart. Sie bildet dann die maximale Entschädigungssumme für versicherte Schäden an der versicherten Sache und für versicherte Kosten, d.h. es erfolgt keine Anpassung der Versicherungssumme an die Preisentwicklung. Im Unterschied zur gleitenden Neuwertversicherung besteht damit bei steigenden Preisen und Versicherungswerten das Risiko der Unterversicherung.

Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender

 

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