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Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD).

1. Begriff: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Gegründet 1961 mit Sitz in Paris als Nachfolgeorganisation der Organisation for European Economic Cooperation, kurz OEEC.

2 Ziele: Förderung der Wirtschaftsentwicklung in den Mitgliedstaaten, Unterstützung der Entwicklungsländer hin zu einem gesunden wirtschaftlichen Wachstum, Ausweitung des Welthandels auf multinationaler und nichtdiskriminierender Grundlage und damit Förderung der Weltwirtschaft.

3. Mitgliedsländer: Die OECD hat z.Z. 34 der wichtigsten Industrieländer als Mitglieder einschl. der Europäischen Kommission.

4. OECD und Versicherungswirtschaft: Die Aufgaben der OECD auf dem Versicherungssektor nimmt in erster Linie der Versicherungsausschuss (Insurance Committee) wahr. Teilnehmer an dessen Sitzungen sind die Vertreter der einschlägigen nationalen Ministerien und Aufsichtsbehörden, der Versicherungswirtschaft sowie der internationalen Behörden wie der International Association of Insurance Supervisors (IAIS), der Insurance Europe u.a. Der Versicherungsausschuss hat viele Koordinierungsvorhaben, die später von der Europäischen Union (EU) verwirklicht wurden, erstmals diskutiert und vorbereitet, ohne dass es – abgesehen von den beiden OECD-Liberalisierungskodizes aus dem Jahr 1961, die v.a. der Gleichbehandlung aller Mitgliedsländer dienen sollten („Kodex der Liberalisierung der laufenden unsichtbaren Geschäfte“ und „Kodex zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs“) – zu verbindlichen Rechtsakten kam. Von besonderer Bedeutung für die Fortentwicklung des internationalen Versicherungsaufsichts- und -vertragsrechts v.a. durch die EU und die IAIS war die von Zeit zu Zeit immer wieder aktualisierte vergleichende Zusammenstellung des entsprechenden nationalen Rechts der Mitgliedsländer (sog. Paratte-Bericht). Wichtig waren auch die erste Klassifizierung der Versicherungszweige, die später in die Richtlinien der EU übernommen werden konnte, sowie die Erstellung eines Musters für ein Memorandum of Understanding für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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