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Pflegezusatzversicherungen

1. Begriff: Versicherungsprodukte der privaten Versicherungswirtschaft zur Absicherung gegen das Pflegerisiko als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV).

2. Arten: Private Krankenversicherungsunternehmen bieten Pflegekostenversicherungen und Pflegetagegeldversicherungen an, während Lebensversicherungsunternehmen Pflegerentenversicherungen und Pflegerentenzusatzversicherungen in ihrem Produktportfolio haben.

3. Merkmale: Pflegezusatzversicherungen sind von der Basisversorgung der GPV unabhängige und eigenständige Versicherungsverträge. Meist übernehmen die Pflegezusatzversicherungen in der Leistungsdefinition des versicherten Pflegefallrisikos die Regelungen der GPV.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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