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Pflegetagegeldversicherung

1. Begriff: Versicherungsprodukt der privaten Krankenversicherung (PKV) im Rahmen der privaten Pflegezusatzversicherung, das dem Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen bei Versicherungsabschluss fest vereinbarten Tagessatz leistet.

2. Leistungsvoraussetzungen: Die Zahlung des Pflegetagegeldes ist unabhängig von den tatsächlichen durch die Pflegebedürftigkeit verursachten Kosten, weshalb keine Kostennachweise erforderlich sind. Die Höhe des Pflegetagegeldes variiert in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen bzw. Pflegegrade) und bei einigen Tarifen je nachdem, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt (ambulante Pflege, stationäre Pflege). Pflegetagegelder werden also nicht nach dem ADL-Punktesystem bemessen.

3. Prämien und Kalkulation: Die Höhe der Prämien für eine Pflegetagegeldversicherung wird durch die Wahl des Leistungsumfangs, das Eintrittsalter der zu versichernden Person sowie das Gesundheitsrisiko bei Abschluss der Versicherung beeinflusst. Die Prämienkalkulation erfolgt nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die nicht für die Leistungen der jeweiligen Altersgruppe verwendeten Prämien verzinslich angesammelt (Alterungsrückstellung), so dass aus diesem Kapital die im fortgeschrittenen Alter i.d.R. überproportional anfallenden Leistungen finanziert werden können. Aufgrund der jährlichen Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen beinhalten die meisten Tarife die Möglichkeit zur Leistungsanpassung mittels Prämienerhöhung, die dem Kunden in regelmäßigen Abständen angeboten wird. Nach Eintritt des Leistungsfalls sind häufig weiterhin Prämien zu entrichten.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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