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Pflegekostenversicherung

1. Begriff: Versicherungsprodukt der privaten Krankenversicherung (PKV) im Rahmen der privaten Pflegezusatzversicherung zur vollständigen oder teilweisen Deckung der Pflegekosten nach vorheriger Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV).

2. Leistungen: Im Regelfall kommt die Pflegekostenversicherung für einen bei Versicherungsabschluss festgesetzten Prozentsatz der durch die Pflegebedürftigkeit verursachten Kosten auf. Die Kosten sind dabei durch Rechnungen etc. nachzuweisen. Welche Kosten der Versicherer prinzipiell erstattet, wird ebenfalls bei Versicherungsabschluss vereinbart. Viele Tarife sehen jedoch Höchstgrenzen für die Kostenübernahme vor.

3. Prämien und Kalkulation: Die Höhe der Prämienzahlung für eine Pflegekostenversicherung wird durch die Wahl des Leistungsumfangs, das Eintrittsalter der zu versichernden Person sowie deren Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung beeinflusst. Die Kalkulation der Prämien erfolgt nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die nicht für die Leistungen der jeweiligen Altersgruppe verwendeten Prämien verzinslich angesammelt (Alterungsrückstellung), so dass aus diesem Kapital die im fortgeschrittenen Alter zumeist überproportional anfallenden Leistungen finanziert werden können. Die Tarife enthalten Klauseln, nach denen sich die Prämien anpassen, wenn sich die Kosten für die zu übernehmenden Pflegeleistungen dauerhaft erhöhen. Nach Eintritt des Leistungsfalls sind i.d.R. weiterhin Prämien zu entrichten.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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