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Plankostenrechnung

1. Begriff: Instrument zur Erfassung des geplanten Güterverzehrs einer zukünftigen Periode und der damit verbundenen Kosten (Plankosten). Element der Kostenrechnung. Die Plankosten werden später dem tatsächlich realisierten Güterverzehr und den Istkosten zum Vergleich gegenübergestellt.

2. Ziele: Soweit die Plankosten als zukunftsbezogene „Sollkosten“ aufgefasst werden, ist mit der Plankostenrechnung (unter späterem Einbezug der realisierten Istkosten, d.h. der Istkostenrechnung) eine effiziente Wirtschaftlichkeitskontrolle der Leistungserstellung möglich. Je nach Differenzierungsgrad von Plan- und Istkostenrechnung können auch Abweichungsanalysen unterstützt und damit die Verursachungsfaktoren für etwaige Zielabweichungen identifiziert werden.

3. Besonderheiten im Versicherungsunternehmen: Das Haupteinsatzgebiet der Plankostenrechnung ist die Steuerung und Kontrolle der Betriebskosten. Schwierigkeiten bereitet dabei der hohe Anteil an Gemeinkosten, v.a. dann, wenn deren Höhe wesentlich von der Stochastik im Versicherungsgeschäft bestimmt wird, was insbesondere für die schadenfallabhängigen Regulierungskosten gilt.

4. Abgrenzung: Die Plankostenrechnung ist von der Prognosekostenrechnung abzugrenzen.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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