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Kostenrechnung

1. Begriff: Rechnung zur Erfassung der Kosten und zur Zuordnung auf bestimmte Bezugsgrößen. Die Kostenrechnung ist ein wesentliches Element des internen Rechnungswesens und – neben der Leistungsrechnung – Teil der internen Erfolgsrechnung.

2. Bestandteile: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung. Siehe auch Prozesskostenrechnung.

3. Funktionen: Die Funktionen der Kostenrechnung leiten sich aus den Interessen des Managements ab. Vorrangig ist es die Aufgabe der Kostenrechnung, den Informationsbedarf für Führungsaufgaben zu bedienen. Traditionell werden die Aufgaben der Kostenrechnung in Dokumentation, Planung, Steuerung und Kontrolle gegliedert. Für die Dokumentationszwecke soll ein Abbild der für die betrieblichen Prozesse nach Art und Höhe angefallenen Kosten und deren Zusammenspiel mit den erzielten Leistungen geschaffen werden. Gemäß der Planungsfunktion werden Informationen zur Verfügung gestellt, auf deren Basis im Versicherungsunternehmen die Kostenwirkungen von Handlungen und Handlungsalternativen beurteilt werden können. Im Rahmen des Controllings ist eine nach betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsregeln aufgebaute Kostenrechnung ein fundamentales Instrument zur Gewährleistung des Wirtschaftlichkeitsprinzips, und sie wird nach dessen Maßgabe insbesondere zur Geschäftsfeldsteuerung und zur Preiskalkulation (im Versicherungsgeschäft: zur Prämienkalkulation) eingesetzt. Im Zusammenhang mit der Kontrolle bietet die Kostenrechnung der Unternehmensführung eine Basis zur Überwachung der Einhaltung der Unternehmensziele (einschl. der Wirtschaftlichkeitskontrolle), und sie ermöglicht ggf. eine Abweichungsanalyse zur Bekämpfung der Ursachen von Zielabweichungen.

4. Grundstruktur: Die Kostenrechnung unterteilt sich nach Stufen zur Verrechnung der Kosten auf ihre Bezugsgrößen ina) die Kostenartenrechnung (erste Stufe), in der die angefallenen Kosten gesammelt und nach Produktionsfaktorarten und damit zusammenhängenden Kostenarten klassifiziert werden;
b) die Kostenstellenrechnung (zweite Stufe), in der die Kosten auf verschiedene Kostenstellen aufgeteilt werden, um damit insbesondere die Kontrolle der Produktionsprozesse bzw. die Wirtschaftlichkeitskontrolle zu ermöglichen;
c) die Kostenträgerrechnung (dritte Stufe), in der die Kosten auf die einzelnen Kostenträger zugerechnet werden, insbesondere um eine Preiskalkulation (Prämienkalkulation) vorzunehmen und die Geschäftsfeldsteuerung zu unterstützen.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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