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Kostenträger

1. Begriff: Bezugsgrößen im Versicherungsunternehmen, denen die Kosten der verschiedenen Kostenarten im Rahmen der Kostenrechnung letztlich zugerechnet werden, weil sie die Kosten „zu tragen haben“. Kostenträger sind zumeist die Produkte und Produktgruppen im Sinne der hergestellten Leistungen im Versicherungsunternehmen. Je nach Zweck der Kostenträgerrechnung kommen als Kostenträger aber auch Kunden oder Kundengruppen, Geschäftsgebiete und/oder Vertriebskanäle in Betracht. Die Kostentragung sollte den Kostenträgern möglich sein, weil sie den Bezug zum innerbetrieblichen Markt oder zum Endkundenmarkt besitzen und sie dort auch als innerbetriebliche - oder Marktleistungen (Leistungsrechnung) verwertet werden (können). Damit ist bereits auf die Identität von Kostenträgern und Erlösträgern bzw. von Kostenträgern und Leistungsträgern hingedeutet, die für die interne Erfolgsrechnung vonnöten ist.

2. Weitere Klassifizierungen: a) Vorkostenträger: Innerbetriebliche Leistungen, die für die Produktion von Marktleistungen weiterverarbeitet werden;
b) Endkostenträger: Marktleistungen, die sich weiterhin in Hauptkostenträger und Nebenkostenträger unterscheiden. Hauptkostenträger sind die Kernleistungen im Versicherungsunternehmen, insbesondere die Versicherungsprodukte und die Kapitalanlageprodukte (Kapitalanlagen). Nebenkostenträger sind die Nebenleistungen; im Versicherungsunternehmen gehören dazu die sonstigen Dienstleistungen. Siehe auch Versicherungsgeschäft, Kapitalanlagegeschäft, sonstiges Dienstleistungsgeschäft.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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