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Kostenarten

1. Begriff: Arten von Kosten, die sich im Wesentlichen nach den unterschiedlichen Produktionsfaktorarten differenzieren, die im Produktionsprozess eingesetzt und verzehrt werden.

2. Einteilung: Im Versicherungsunternehmen ist v.a. die Einteilung in die beiden Hauptkostenarten Risikokosten und Betriebskosten von Bedeutung. Anhand der zugrundeliegenden Produktionsfaktorarten kann weiter innerhalb der Kostenartenrechnung untergliedert werden in a) Risikokosten: Schadenkosten, Rückversicherungskosten und Kapitalkosten (für Kapital, das zur Risikotragung und -deckung unterlegt werden muss, d.h. für Risikokapital);
b) Betriebskosten: Personalkosten, Vermittlerkosten, Kosten sonstiger Dienstleister, Betriebsmittelkosten,
c) Kapitalkosten, d.h. Kosten für Kapital zur Finanzierung realer (materieller oder immaterieller) oder nomineller (Kapitalanlagen) Produktionsfaktoren. Bei dieser Untergliederung ist hinsichtlich der Vermittlerkosten darauf zu achten, dass keine Redundanz zu den Personalkosten entsteht (angestellte Vermittler). Die Zuordnung ist dann je nach Rechnungszweck vorzunehmen – z.B. Erfassung von Kosten nach den rechtlichen Differenzierungsmerkmalen (Mitarbeiterkosten vs. Dienstleisterkosten) oder nach funktionalen Differenzierungsmerkmalen (Betriebskosten i.e.S. vs. Vertriebskosten).

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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