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Publikumsfonds

1. Begriff: Investmentfonds, die (im Gegensatz zu geschlossenen Fonds oder Spezialfonds) grundsätzlich jedem Anleger offen stehen.

2. Merkmale: Publikumsfonds werden von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt, die das Geld einzelner Anleger bündeln und in unterschiedliche Anlagebereiche investieren. Die grundsätzliche Ausrichtung der Anlagen in Aktien, festverzinsliche Titel (vgl. festverzinsliche Wertpapiere) und/oder Immobilien wird vor Auflage eines Publikumsfonds definiert. Durch die breite Streuung der Anlagen werden die Volatilität des Investments und damit das Risiko begrenzt. Der Anleger ist Miteigentümer des Fondsvermögens und hat daher einen Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn. Er hat ferner einen Anspruch auf die Rücknahme der Anteile durch die Kapitalanlagegesellschaft zum jeweils aktuellen Rücknahmepreis. Der Wert eines Anteils bemisst sich als Quotient aus der Summe des Fondsvermögens und der Anzahl der ausgegebenen Anteilsscheine. Dabei gibt es keine Beschränkung des Fondsvolumens oder der Anzahl der Anteilsscheine.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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