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Risikobericht

1. Begriff: Element der Rechnungslegung. Zwingender Bestandteil des Konzernlageberichts (Konzernabschluss). Im Versicherungsunternehmen regelmäßig auch im Einzelabschluss enthalten.

2. Ziel: Laut DRS 20 ist es das Ziel des Risikoberichts, den Adressaten des Konzernlageberichts entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, sich ein zutreffendes Bild über die Risiken der künftigen Entwicklungen des Konzerns zu machen.

3. Inhalte: Besonderheiten der Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen regelt Anlage 2 des DRS 20. Den Schwerpunkt des Risikoberichts bilden Angaben zum Risikomanagementsystem, zu einzelnen Risiken sowie zusammenfassend zur gesamten Risikolage des Unternehmens bzw. Konzerns.

4. Risikokategorien und Berichtsstruktur in Versicherungsunternehmen: An den wesentlichen Risiken im Versicherungskonzern orientiert sich zumeist auch die Gliederungsstruktur des Risikoberichts, in dem im Einzelnen über versicherungstechnische Risiken, Ausfallrisiken, Marktrisiken, besonders solche aus Kapitalanlagen, und operationale Risiken berichtet wird. Diese Risiken sind inhaltlich zu konkretisieren und – falls die Bewertungsmethode verlässlich und die Informationen entscheidungsrelevant sind – zu quantifizieren.

5. Rechtliche Grundlagen: § 289 I S. 4 HGB zum Jahresabschluss und § 315 I S. 5 HGB zum Konzernabschluss. DRS 20 als allgemeiner Standard zu Anforderungen an die Lageberichterstattung zum Konzernabschluss.
Anlage 2 zu DRS 20 regelt ergänzend die Risikoberichterstattung von Versicherungskonzernen. Die DRS empfehlen jeweils auch die Anwendung auf den Lagebericht zumJahresabschluss; damit ist der Risikobericht auch für das Einzel-Versicherungsunternehmen relevant.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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