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Solvabilitätskapitalanforderung

Aufsichtsrechtlich geforderte Haftkapitalausstattung, die dem jeweils geltenden Solvabilitätssystem Rechnung tragen muss. Entsprechend der Funktion der Kapitalanforderung im Rahmen des gesamten Aufsichtssystems sind geeignete Methoden zur Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung sowie die notwendigen aufsichtsbehördlichen Abwehrmaßnahmen bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderung festzulegen. Näheres siehe im Rahmen von Solvency I unter Soll-Solvabilität sowie im Rahmen von Solvency II unter Solvency Capital Requirement (SCR) und Minimum Capital Requirement (MCR).

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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