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Soll-Solvabilität

1. Begriff: Bezeichnung für die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel unter Solvency I.

2. Ermittlung: Die Soll-Solvabilität wurde nach Solvency I in dreifacher Form ermittelt: a) als Solvabilitätsspanne, abgeleitet aus quantitativen Größen des Gesamtversicherungsbestands,
b) als Garantiefonds, definiert als ein Drittel der Solvabilitätsspanne;
c) als Mindestgarantiefonds im Sinne eines absoluten Betrags, dessen Höhe von den betriebenen Versicherungszweigen abhängt und dessen Deckung durch die Ist-Solvabilität (Eigenmittel) für die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erforderlich ist.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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