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Staatsanleihen

1. Begriff: Von einem Staat begebene Anleihen, d.h. der Staat ist der Schuldner und somit für die Zinszahlungen und die Rückzahlung des aufgenommenen Betrags zuständig. Staatsanleihen sind zumeist börsennotierte, i.d.R. großvolumige und damit sehr liquide Emissionen.

2. Vorgehen und Ausgestaltung: Im Rahmen eines modernen Schuldenmanagement versuchen die meisten Staaten, das gesamte Laufzeitenspektrum einer Zinskurve zu nutzen, so dass kurz-, mittel- und langfristig laufende Anleihen begeben werden. Die mit dem Börsenhandel erreichte Liquidität und die Verlässlichkeit der Kapitalnachfrage erlauben eine Refinanzierung zu günstigeren Sätzen, als bei einer intransparenteren und illiquideren Marktstruktur, was letztendlich die Zinsbelastung für die öffentliche Hand reduziert. Staatsanleihen werden üblicherweise in der jeweiligen Heimatwährung begeben. Sofern jedoch Staaten aufgrund von Finanzmarktinstabilitäten einen Schuldnermalus aufweisen (z.B. in der Vergangenheit die südamerikanischen Staaten) bzw. keine frei konvertierbaren Währungen haben, wird häufig auf den US-Dollar als Emissionswährung zurückgegriffen. In jüngster Zeit emittieren Staaten auch zunehmend inflationsgebundene Anleihen (Inflation-Linked Bonds). Diese Anleihen ermöglichen eine Begrenzung des Inflationsrisikos, da ihr Nominalwert – i.d.R. durch die Kopplung an einen Verbraucherpreisindex – an die Preisentwicklung angepasst wird. Die Höhe des Zinsniveaus hängt bei Staatsanleihen maßgeblich von der Bonität des jeweiligen Landes sowie den makroökonomischen Fundamentaldaten ab.

3. Bedeutung: In Deutschland ist der Anteil der Anleihen von der öffentlichen Hand relativ gering. Die Gründe liegen in den speziellen Finanzierungsmethoden: In der Vergangenheit hat sich der Staat primär über die Ausgabe von Schuldscheindarlehen finanziert, die die Banken durch die Begebung von Bankschuldverschreibungen refinanziert haben. In den letzten Jahren ist der deutsche Staat jedoch verstärkt direkt durch die Begebung von Anleihen an den Kapitalmarkt herangetreten.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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