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Subsidiaritätsprinzip

Fundamentales gesellschaftliches Gestaltungsprinzip – neben dem Solidaritätsprinzip –,  das ebenfalls wesentlich durch die katholische Soziallehre geprägt wurde. Unter Hauptautorenschaft von O. Nell-Breuning in der päpstlichen Enzyklika von 1931 verankert. Nell-Breuning sprach von der „Lösung in kleinen Lebenskreisen“. Jeder Lebenskreis ist zunächst auf sich gestellt und nimmt die ihm zugehörigen Funktionen in eigener Verantwortung wahr. Eine übergeordnete Ebene innerhalb der sozialen Hierarchie darf erst dann Aufgaben an sich ziehen, wenn nachgeordnete Lebenskreise ihren funktionalen Erfordernissen nicht mehr gewachsen sind. Die übergeordnete Ebene kann also nur subsidiär, d.h. aushelfend und unterstützend sein. Für die Wirtschaftspolitik bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass staatliche Intervention erst dann gerechtfertigt – und auch erforderlich – ist, wenn das Selbsthilfeprinzip bei der Erfüllung der eigenen Aufgaben versagt. Dieser Vorrang der Selbsthilfe gegenüber der Fremdhilfe stärkt die Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit der Einzelnen in den sie umgebenden Sozialgebilden und findet sich auch im Sozialstaatsprinzip wieder.

Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels

 

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