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Versicherungslexikon

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Tippgeber

Vermittler von Kundenbeziehungen.Der Tippgeber vermittelt im Gegensatz zum eingetragenen Vermittler selbst keine Versicherungsverträge, sondern er macht dem Anbieter oder einem Vermittler lediglich potenzielle Kunden namhaft oder stellt einen Kontakt zu diesen her. Dafür erhält er i.d.R. eine Provision oder eine andere Gegenleistung. Im Versicherungsgeschäft muss sich die Tätigkeit des Tippgebers klar von der Tätigkeit erlaubnispflichtiger Versicherungsvermittler abgrenzen. Eine besondere Variante der Tippgeber im Onlinemarketing sind die Vertriebspartner im Affiliate Marketing.

Autor(en): Prof. Dr. Horst Müller-Peters

 

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