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Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR), Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR). – 1. Begriff: Besondere Form der privaten Unfallversicherung. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus einer Unfall- und einer Kapitalversicherung.

2. Merkmale und Kalkulation: In der UBR besteht Unfallversicherungsschutz, und nach Ablauf des Vertrags erhält der Versicherungsnehmer die eingezahlten Prämien (Rückgewährbeitrag) zurück. Dafür entrichtet der Versicherungsnehmer über die Vertragslaufzeit neben den reinen Risikoprämien für den Unfallversicherungsschutz zusätzliche Sparprämien zum Aufbau eines verzinslichen und rückzahlbaren Kapitalbetrags. Mit den Zinsen auf den Kapitalbetrag wird schließlich auch die Rückzahlung der Risikoprämien finanziert. Dafür wird zum Abschlusszeitpunkt mit einem festgelegten Rechnungszins kalkuliert. Wird darüber hinaus ein Zinsüberschuss erwirtschaftet, erhält der Versicherungsnehmer eine Überschussbeteiligung. Diese ist jedoch im Gegensatz zur Beitragsrückzahlung nicht garantiert, da die Erwirtschaftung eines Überschusses von der Lage bzw. der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig ist. Wegen des eingebauten Spargeschäfts sind die Prämien in der UBR wesentlich höher als in der normalen Unfallversicherung.

3. Beitragsrückzahlung im Versicherungsfall: Die Prämien für die UBR werden auch dann zurückgezahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit einen Unfall erleidet und deshalb Leistungen erhält. Sollte die versicherte Person sterben, kommt es zur Auszahlung der bis dahin eingezahlten Prämien. Eine evtl. mitversicherte Todesfallleistung wird ebenso fällig, sofern der Tod aufgrund der Unfallverletzungen innerhalb eines Jahres eintritt.

Autor(en): Jürgen Engel

 

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