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Versicherungslexikon

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Vergütungssystem

I. Allgemein: System zur Entlohnung von Mitarbeitern oder Dienstleistungserbringern.

II. Vertrieb: System zur Entlohnung des persönlichen Vertriebs. Das Vergütungssystem definiert die Leistungsentlohnung im Versicherungsvertrieb und dient zugleich der Verkaufsförderung und Absatzsteuerung (siehe auch Vertriebsgestaltung), zunehmend im Sinne einer wertorientierten Steuerung. Je nach Status des Vertriebsorgans geht es um Gehalt, meist verbunden mit zusätzlichen Anteilsprovisionen (Angestellte), Provisionen in vielgestaltigen Ausprägungen (Versicherungsvertreter) oder Courtagen (Versicherungsmakler). Während die zuvor genannten Vergütungsformen in der Versicherungswirtschaft i.d.R. durch den Produktgeber erbracht werden, gewinnen zunehmend auch durch den Kunden zu zahlende Beratungshonorare an Bedeutung. Siehe dazu auch Nettotarifierung.

Autor(en): Prof. Dr. Horst Müller-Peters

 

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