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Zugangsfaktor

1. Begriff: Faktor zur Berücksichtigung einer von der regulären Altersgrenze abweichenden Inanspruchnahme einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Wird im Rahmen der Rentenformel bei der Berechnung der Monatsrente angesetzt.

2. Merkmale: Beginnt der Bezug der Regelaltersrente mit Vollendung der Regelaltersgrenze, nimmt der Zugangsfaktor einen Wert von eins an. Pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003. Pro Monat aufgeschobener Inanspruchnahme erhöht er sich um 0,005.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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