AfW-Maklerbarometer: Stimmung ist optimistisch

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat bei einem Treffen mit Entscheidern der Finanzwirtschaft ein optimistisches Stimmungsbild gemalt. Den statistischen Background lieferte das mittlerweile vierte Vermittlerbarometer, zu dem 542 Vermittler mit ihren Antworten beitrugen, von denen über 80 Prozent als Makler registriert sind. Über die Hälfte der Befragten äußerte sich "stark positiv" oder "positiv" über die seit Mai 2007 geltenden Regelungen für Versicherungsvermittler. Gut 20 Prozent sehen eher Nachteile. "Es scheint, als ob der Markt die Regulierungen angenommen hat", sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Ein Beratungsgespräch dauert 60 bis 90 Minuten beziehungsweise 90 bis 120 Minuten, gaben jeweils rund 30 Prozent der Vermittler an. Dies ist ein relativ hoher Aufwand, der nicht üppig belohnt wird. Alleinkämpfer schafften laut Umfrage zu 29 Prozent einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro und zu 14 Prozent bis zu 75.000 Euro Gewinn. 27 Prozent müssen sich mit weniger als 25.000 Euro Jahresgewinn begnügen.

Makler bereit für novelliertes Gesetz
Seit Februar liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vor. Er sieht neben verschärften Prospektvorgaben auch einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflicht-Versicherung für gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Investmentfonds und geschlossene Fonds sollen mit einer Gewerbeerlaubnis vertrieben werden dürfen (neuer § 34f GewO). Das betrifft auch Versicherungsvermittler, die nebenher Investmentfonds und andere Finanzinstrumente vermitteln. Laut Umfrage würden Makler zu 94 Prozent eine Erlaubnis zum Vertrieb von Investmentfonds nach Paragraf 34f beantragen, falls das Gesetz so kommt. 50 Prozent der Versicherungsvermittler würden demnach auch eine Erlaubnis zum Vertrieb geschlossener Fonds sowie 22,5 Prozent zum Vertrieb sonstiger Vermögensanlagen beantragen.

Alternativ zu dieser Lösung könne der alleinige Vertrieb von fondsgebundenen Produkten angestrebt werden (§ 34e GewO). Dies ist laut Umfrage jedoch für 72,5 Prozent der Makler keine Alternative. Jeder Zehnte würde dann lieber unter ein Haftungsdach gehen, um weiterhin Kapitalanlagen vertreiben zu können. Hochgerechnet auf alle derzeit registrierten 44.573 Makler würden somit etwa 75 Prozent künftig eine 34f-Erlaubnis anstreben. Das wären rund 31.500 Makler, die dann vor allem neben Versicherungen auch Investmentfonds im Angebot haben.

"Die Details zum Paragrafen 34f sind noch völlig offen", sagte Klaus-Peter Flosbach. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprach sich für eine Alte-Hasen-Regelung für Finanzvermittler aus - analog zur Verfahrensweise bei Versicherungsvermittlern. Auch hier seien Details noch offen. Die befragten AfW-Mitglieder wünschen sich zu 72 Prozent eine Alte-Hasen-Regelung für Finanzvermittler. Allerdings spricht sich auch 21 Prozent gegen eine solche Regelung aus, nach der auf eine IHK-verpflichtende Sachkundeprüfung verzichtet wird, falls der Vermittler langjährige Berufspraxis nachweist.

Bild: © Reinhold G/

Autor(en): Elke Pohl

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