Arag: Schutz gegen Cyber-Rufmord

Mit der neuen Anti-Cyber-Rufmord-Police präsentiert sich die Arag-Versicherung wieder einmal als innovativer Dienstleister. Auch wenn nicht alle Aktionen des Rechtsschutzversicherers später von Erfolg gekrönt sind – wie etwa der Verkauf von Rechtsschutzpolicen über Pennymärkte oder der Scheidungsrechtsschutz – ist der Aktionismus der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer stets auf der Höhe des Zeitgeistes.


Mit we@aktiv bietet die Arag in einem Bereich Schutz, den immer mehr Menschen intensiv nutzen. So laufen viele Bewerbungen für einen Job längst online. Schlechte private Nachrede im Web kann daher existenziell gefährdend sein. Dagegen verspricht der Versicherer nun Hilfe. "Wir kooperieren mit dem Internet-Dienst deinguterruf.de", heißt es bei der Arag. Das Unternehmen verspricht in 80 Prozent aller Fälle problematische Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Allein bei aktuellen Pressbeiträgen oder Bewertungsportalen wäre das Löschen in der Regel schwierig und würden nur in Ausnahmefällen gelingen.

Police kann sich lohnen
Der Aufwand scheint gering. Pro Löschauftrag verlangt das Portal deinguterruf.de rund 30 Euro. Über die neue Arag Police sind 100 Euro pro Fall und im Jahr 1.000 Euro versichert. Bei einem Policenpreis von etwas über 96 Euro pro Jahr für Singles und Alleinerziehende sowie 113 Euro für Familien, könnte sich die Police schon an dieser Stelle lohnen. Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst aber nicht nur die Verletzung der Reputation, sondern auch Identitätsmissbrauch und Missbrauch von Zahlungsmitteln. Per Strafrechtsbaustein kann auch gegen die Urheber von Beleidigungen vorgegangen werden.

Gleichzeitig sind Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen geschützt. Vorgehen kann man aber immer nur gegen die Verletzung der eigenen „elektronischen Reputation“. Die angebliche Beleidigung Dritter ist nicht geschützt. Schutz gibt die Arag „we@aktiv“ aber auch, wenn beispielsweise ein vermeintlicher kostenpflichtiger Online-Dienst angeklickt wurde und Inkassobüro oder Rechtsanwalt mit Forderungen vor der Tür stehen. Gedeckt sind solche Abo-Fallen durch den Vertrags-Rechtsschutz. Der auch hilft, wenn es Ärger mit über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen gibt.

Zielgruppe: Aktive Surfer ohne Rechtsschutz
Kritiker werfen der Police vor, dass sie nichts Neues biete und herkömmlicher Rechtsschutz reiche. „Aktiven und passiven Rechtsschutz gibt es im Familienrechtsschutz üblicherweise nicht“, kontert Pressesprecher Klaus Heiermann solche Vorwürfe. Das gelte für Urheberrechtsverletzungen und natürlich für den Löschservice. Zudem sieht die Arag die Police als Ausschnittsdeckung für aktive Surfer, die bisher überhaupt keine Rechtsschutzdeckung haben.

Alte Beleidigungen nicht versichert
Trotzdem könnte sich die ARAG mit der Police Probleme ins Haus holen. So sollten Vermittler in der Beratung intensiv darauf hinweisen, dass beispielsweise Beleidigungen, die schon jetzt in einem Blog stehen, nicht versichert sind. Es gibt keinen Rechtsschutz für Ereignisse, die vor dem Abschluss der Police passiert sind. „Versichert sind somit immer nur zukünftige Ereignisse“, bestätigt Heiermann. Keinen Rechtsschutz gibt es zudem für die „Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.“ Hier könnte es im Schadenfall zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.

„Wer nach auf Partybildern nackt zu sehen ist, dürfte aber wohl kaum den Tatbestand der Pornografie erfüllen“, schätzt Heiermann. In solchen Fällen würde daher Rechtsschutz gewährt. Die Cyber-Rechtsschutzpolice deckt zudem nur die private Sphäre. Jeglicher Ärger mit dem Internet, den Kunden bei ihrer Berufsausübung bekommen, ist nicht versichert. Keinen Schutz gibt es zudem, wenn man in Pressebeiträgen beleidigend dargestellt wird.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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