Auto verleihen: 75 Prozent müssen Fremdfahrer extra versichern

740px 535px

75 Prozent aller Autobesitzer in Deutschland haben ein Problem, wenn sie ihren Liebling auf vier Rädern kurzzeitig verleihen wollen. Sie müssen dann nämlich den Nutzerkreis bei ihrer Autoversicherung erweitern.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben drei Viertel der Autofahrer die Nutzung auf sich oder ihren Partner beschränkt. Der Grund: Das spart deutlich Versicherungsprämie. Für die ganzjährige Erweiterung - etwa auf einen jungen Fahrer - verlangen die Versicherer teilweise fast eine Verdoppelung der Prämie.

Vertragsstrafe für Fremdfahrer
Wer bei einem festgelegten Fahrerkreis im Vertrag einfach so einen anderen ans Steuer seines Autos lässt, riskiert in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung in der Regel zwar nicht den Versicherungsschutz. Es kann aber zu einer Vertragsstrafe kommen, wenn die unerlaubte Fremdnutzung auffällt, beispielsweise nach einem Unfall.

Fahrerkreis per Mausklick erweitern
Das Bußgeld wegen "unzutreffender Angaben" kann saftig ausfallen. Einzelne Versicherer verlangen die doppelte Jahresprämie. In der Regel wird aber mindestens der Beitrag, unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers rückwirkend für das ganze Jahr neu berechnet. Allein aus Notfällen können die Versicherer den Betroffenen keinen Strick drehen. "Wem auf der Autobahn schlecht wird, der muss seinen Beifahrer ungestraft die Strecke nach Hause fahren lassen dürfen", erläutert Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Berlin.

Daher ist es sinnvoll, den Fahrerkreis zu erweitern. Das ist heute kurzfristig und einfach per Mausklick möglich. So bieten etwa die Barmenia, die Bayerische, Friday oder das Online-Portal Appsichern.de einen Extra-Schutz an. Für die eigenen Kunden gibt es eine solche Möglichkeit auch beim HDI oder der Nürnberger. Dann sind Vertragsstrafe und Nachberechnung abgesichert. Für einen Tag kostet der Schutz in der Regel unter zehn Euro. Bei Friday gibt es für knapp 20 Euro pro Tag beim Zusatzfahrerschutz in der "Plus-Variante" außerdem die Erstattung des Mehrbeitrages durch eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt nach einem selbstverschuldeten Unfall. Außerdem wird die Selbstbeteiligung bis 1.000 Euro erstattet und bis zu 20.000 Euro für Vollkaskoschäden geleistet.

Top-Private Haftpflicht zahlt Rückstufung
Der Rückstufungsschaden in der Autohaftpflicht- und Vollkasko kann bei Top-Policen auch über die private Haftpflichtversicherung des Entleihers abgesichert werden. So haben laut Stiftung Warentest die Anbieter, Basler ("Ambiente Top"), VHV ("Klassik-Garant Exklusiv"), Schwarzwälder ("Exclusiv Fair Play Plus Direkt"), Waldenburger ("Premium Plus"), Barmenia ("Premium-Schutz`"), Interrisk ("XXL"), Ostangler ("Exclusiv Fair Play Plus Direkt"), Axa ("Boxflex" + Baustein "Premium" + Baustein "Vermietung") und Versicherungskammer Bayern ("Optimal") eine Rabattklausel, die den Rückstufungsschaden zumindest teilweise ersetzt.

Untersucht wurden die 18 besten Tarife aus einem Test der privaten Haftpflichtversicherung, der Mitte 2017 veröffentlicht wurde. Gute Angebote leisten zwischen 3.000 bis 10.000 Euro, andere zahlen nur den Mehraufwand für die ersten fünf Jahre.

Das trifft beispielsweise auf den Premium-Schutz der Barmenia zu. Daher blieb der Musterkunde der Berliner Tester, der Versicherungsmakler Toralf Eitner aus Mecklenburg-Vorpommern, auch auf einem Restbetrag von rund 1.200 Euro sitzen. Die Versicherung übernahm immerhin 736 Euro für die Rückstufung, die Eitner durch einen Unfall mit dem Auto eines Freundes verursachte.

Manko beim Zweitfahrerschutz
Daher ist derzeit der Zusatzfahrerschutz "Plus" des Online-Versicherers Friday wohl das beste Angebot im Markt. Leider sind Fahrer unter 23 Jahren vom Schutz ausgeschlossen. Hinter der Police "Zusatzfahrerschutz" steht übrigens die Barmenia Versicherung, die auf der eigenen Homepage selbst eine geringere Leistung anbietet. Doch alle Zweitfahrerpolicen haben ein Manko: Es gibt keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit. Doch viele Unfälle passieren eben grob fahrlässig.

Daher sollten private Verleiher – auch wenn Zweitfahrerschutz eingeschlossen ist - wie Profis handeln. So empfiehlt Juristin Reisert besser in einem Leihvertrag festzulegen, dass der Entleiher für alle verursachten Schäden haftet. Bei der Übergabe sollte man in einem Protokoll alle vorhandenen Schäden auflisten, damit später kein Streit über eine "nicht bekannte" Schramme oder Delle entsteht. Außerdem muss sich der Verleiher den gültigen Führerschein des Entleihers zeigen lassen.

Unfall ohne Führerschein zieht dramatische Folgen nach sich
"Wer das nicht macht, muss sich grob fahrlässiges Verhalten anrechnen lassen" warnt der Fachanwalt für Versicherungsrecht Dirk Trieglaff aus Hamburg. Die Folgen eines Unfalls ohne Führerschein sind dramatisch - für Entleiher wie Verleiher. So zahlt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber dem Dritten in vollem Umfang. Sie kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückholen. Auch für den Schaden am Wagen muss der Fahrer, der ohne Führerschein unterwegs war, einstehen.

Doch gleichzeitig muss der Autobesitzer mit Problemen rechnen. "Der Verleiher könnte sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar machen, wenn die leihende Person keine gültige Fahrerlaubnis besitzt", warnt Trieglaff. Dann bestehe die Gefahr, dass der Fahrzeughalter seinen Kaskoschutz verliert. Ein fahrlässiges Verhalten des Verleihers reiche aus.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Branche News