Bei Totalschaden droht eine Versicherungslücke

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Auch Heizungen sind in der Wohngebäudeversicherung geschützt. Doch durch neues Recht gibt es bei Totalschäden oft eine Schutzlücke.

Ein notwendiger Austausch gegen eine Wärmepumpe ist oft gar nicht oder nur teilweise abgesichert. „Die Mehrkosten für den Ersatz einer Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe werden nur übernommen, wenn behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen abgesichert sind“, erläutert der Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf. Doch selbst dann kann der Gebäudebesitzer auf einem Teil der Mehrkosten sitzenbleiben, weil die vereinbarte Summe nicht ausreicht.

Mehrkosten liegen bei gut 30 Prozent

So rechnet Brück damit, dass aufgrund der Energieeinsparverordnung etwa bei Häusern aus den 50er-Jahren die Mehrkosten bei rund 30 Prozent liegen. Solche Werte erreichten die meisten Altbedingungen nicht. Brück: „Bei guten neuen Verträgen ist hingegen eine volle Absicherung zusätzlich zur gesamten Versicherungssumme für den klimafreundlichen Mehraufwand möglich.“ Wer eine Wärmepumpe neu installiert, muss in der Regel sowieso seine Gebäudepolice anpassen. Zwar sind Sachen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, meist auch gegen Diebstahl versichert, doch der Schutz ist vielfach auf kleine Summen begrenzt, also unzureichend.

„Ich rate dazu Wärmepumpen über eine separate Police abzusichern“, erläutert Experte Brück. Dann kann der Diebstahl zu 100 Prozent versichert werden. „Und man belastet im Schadenfall nicht die Gebäudeversicherung“, so Brück. Wird die Wärmepumpe in die Gebäudepolice eingeschlossen, muss darauf geachtet werden, dass der Gebäudewert steigt. Der neue Gesamtwert muss zwingend in die Versicherungssumme aufgenommen werden, damit im Schadenfall keine Unterversicherung vorliegt.

Auf jeden Fall die Bedingungen prüfen

Die meisten Versicherer, die in ihren Wohngebäudetarifen Diebstahl mit absichern, leisten, wenn die Heizung „fest mit dem versicherten Gebäude verbunden ist“. Dazu reichen laut der Huk-Coburg Leitung oder Rohre aus. Schärfer formuliert die Signal Iduna: „Eine zum Beispiel frei auf dem Betonsockel stehende Wärmepumpe fällt entsprechend nicht unter den Diebstahlschutz und bedarf einer zusätzlichen Absicherung.“

Kundinnen und Kunden müssen also tatsächlich die Bedingungen im Einzelfall und auch für Altverträge genau prüfen. Ein Zusatzbaustein ist grundsätzlich empfehlenswert. Die Aufschläge reichen, wie eine Stichprobe bei zehn Wohngebäudeversicherern zeigt, von 19 bis rund 65 Euro pro Jahr. Teuer kann es bei der Gothaer Versicherung werden, die für ihre Allgefahren-Deckung über zehn Euro pro Kilowatt-Leistung der Heizung verlangt.

Die Absicherung über solche Extra-Bausteine ist jedem Hausbesitzer dringend ans Herz gelegt, denn dann reicht nicht nur die Versicherungssumme bei Diebstahl aus, sondern es gibt zusätzlich meist Schutz gegen Vandalismus. Und der könnte tatsächlich eine neue Gefahrenquelle darstellen, denn die Anlagen sind ja nicht in, sondern vor dem Haus installiert und so für die Täter erreichbar. Zudem gibt es weitere Leistungen, wie Schutz bei Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel.

Nicht angeschlossene Anlagen bergen hohes Risiko

Keinen Schutz gibt es hingegen für die im Garten abgeladene und noch nicht angeschlossene Anlage. Hier heißt es etwa in den Bedingungen der Axa Versicherung zum Baustein „Erneuerbare Energien“: „Versichert sind betriebsfertige Anlagen. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – so weit vorgesehen – nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.“

Fazit: Die Wärmepumpe muss angeschlossen werden. Steht sie im Garten herum, sollte man sich vom Handwerker schriftlich bestätigen lassen, dass er das Diebstahlrisiko bis zu Inbetriebnahme trägt. Das könnte sogar den Einbau beschleunigen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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