Beitragsfreie Entgeltumwandlung: Keine Mehrbelastung erkennbar

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Bis Ende 2015 soll der Abschlussbericht einer Studie zu Optimierungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorliegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Im Mittelpunkt des Forschungsauftrages stünden steuer- und sozialversicherungsrechtliche Hemmnisse sowie Verbesserungsmöglichkeiten, um die Verbreitung der bAV zu steigern. Untersucht werden sollten zudem die bestehenden Förderregelungen für die über umgewandelte Bruttoentgelte finanzierte betriebliche Altersversorgung ebenso wie die vom Arbeitgeber finanzierte, schreibt die Regierung.

Die Linke vertritt im Rahmen Ihrer Kleinen Anfrage unter anderem folgende Position:

Die Arbeitgeber sind bisher nicht verpflichtet, sich mit eigenen Beiträgen am Aufbau der bAV zu beteiligen. Selbst zur Einzahlung des von ihnen eingesparten Teils der Sozialbeiträge gibt es keine Pflicht. Und dass, obwohl die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Bestandteil der Arbeitnehmerentgelte sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen behalten so zulasten der Beschäftigten die gesparten Sozialversicherungsbeiträge stillschweigend ein und erzielen somit einen Extraprofit. Auch müssen sich die Unternehmen im Gegensatz zu den Beschäftigten nicht an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Auszahlungsphase der Betriebsrente beteiligen.

Tendenziell höhere Beitragssätze in der Krankenversicherung
Insgesamt ergäben sich durch die Sozialabgaben- und Steuerfreiheit des umgewandelten Bruttoentgelts äußerst problematische Verteilungseffekte: Zunächst führe die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung zu Mindereinnahmen bei allen Sozialversicherungszweigen und somit tendenziell zu höheren Beitragssätzen vor allem in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung.
Zwar werde die Mindereinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung (weitgehend) durch den geringeren Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Entgelte kompensiert. Zugleich fielen aber auch die Rentenanpassungen entsprechend geringer aus und führten letztendlich zu niedrigeren Anwartschaften als auch zu niedrigeren Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Bunderegierung hält hier dagegen und argumentiert unter anderem damit, dass die beitragspflichtige Lohn- und Gehaltssumme trotz Ausweitung der Entgeltumwandlung seit dem Jahr 2002 deutlich gestiegen sei. Und die Beitragssätze zur Sozialversicherung insgesamt aktuell um fast zwei Prozentpunkte unter dem Wert aus dem Jahr 2002 lägen, in der Arbeitslosenversicherung hätte der Beitragssatz gegenüber 2002 sogar von 6,5 Prozent auf drei Prozent fast halbiert werden können. Ihr Fazit: Eine Mehrbelastung von Beschäftigten und Unternehmen infolge der beitragsfreien Entgeltumwandlung ist nicht erkennbar.

Positiven Trend keinesfalls gefährden
Die Regierung vertrete mehrheitlich auch die Auffassung, dass die Entgeltumwandlung wesentlich für den Erfolg beim Aufwuchs der Betriebsrentenansprüche in den letzten Jahren gewesen sei und die Verteilungswirkungen angesichts dessen vertretbar seien.
Die Bundesregierung hält auch weiterhin die Beitragsfreiheit für richtig und geboten. Es gelte, den
positiven Trend bei der Entwicklung der bAV nicht zu gefährden. Arbeitnehmer sollten weiterhin motiviert
werden, einen Teil ihres Lohns in Betriebsrentenanwartschaften umzuwandeln.

Text- und Bildquelle: © Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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