Bringt BGH-Urteil gewünschte Veränderung?

Heute, 12. Oktober, spricht der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zu Kapitallebensversicherungen. Der Bund der Versicherten mutmaßt, dass nach dem Richterspruch 20 Millionen Verträge nur noch Makulatur sein könnten.

Die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) werden erneut ein mit großer Spannung erwartetes Urteil zum Thema Kapitallebensversicherungen (KLV) fällen, hofft man beim Bund der Versicherten (BdV), denn die Richter haben vor vier Jahren auf eine Verbandsklage des BdV in zwei Urteilen festgestellt, dass wesentliche Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der KLV-Verträge undurchschaubar seien.

Als Folge des Urteils hatte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (die heutige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) 2001 mit einem Rundschreiben allen Lebensversicherungsunternehmen mitgeteilt, dass sich durch die BGH-Urteile bei gekündigten Verträgen von Kapitallebensversicherungen Rückforderungsansprüche der Versicherungsnehmer ergeben könnten. Dazu könnte es heute weitere Details vom BGH geben.

"Die Gesellschaften haben dann unter Zustimmung eines von ihnen beauftragten Treuhänders die beanstandeten Klauseln durch andere, aber inhaltsgleiche Änderungen ersetzt - und behaupten nun, dass damit Transparenz hergestellt sei", erläutert BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck. Das Gericht werde heute zu prüfen haben, ob es zulässig ist, die vom BGH wegen Intransparenz für unwirksam erklärten Klauseln einfach unter Assistenz durch gleichartige Formulierungen zu ersetzen. Der BdV hält das für unzulässig. Betroffen sind rund 20 Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.

Bekanntlich raten die Mitglieder des Bundes der Versicherten seit Jahren vom Abschluss einer Lebensversicherung vor allem wegen der Intransparenz ab. Sollte der BGH im Sinne des Versichertenbundes entscheiden, könnten möglicherweise Tausende Versicherungsnehmer aufgrund dieser Urteile erhebliche Rückforderungen geltend machen.

Nach BdV-Auffassung hätten sie das Recht, die Rückzahlung der Abschlusskosten einschließlich Verzinsung zu verlangen. Lilo Blunck: "Wenn das Urteil nach unseren Erwartungen ausfällt, könnte sich die gesamte Versicherungslandschaft mit Blick auf die kapitalbildende Lebensversicherung zu Gunsten der Verbraucher verändern."

Autor(en): Ellen Bocquel

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