Bundesrat macht sich stark für Freibetrag bei Betriebsrenten

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Der Bundesrat unterstützt die Regierungspläne zur Entlastung der Betriebsrenten. In seiner Stellungnahme vom 29. November 2019 äußerte er keine Einwendungen - sieht also keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett. Zahlreiche Versicherer haben interessante Angebote zur Betriebsrente, so auch HDI.

Die Bundesregierung plant, ab Januar 2020 einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung einzuführen. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung würden dann erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro anfallen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner könnten davon profitieren.

Keine Beiträge mehr oder reduzierter Beitragssatz

Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten bräuchten ab dem kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere soll sich der Beitragssatz reduzieren: Rund 60 Prozent der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten.

Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.
Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Besonders junge Beschäftigte motivieren

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung stärken, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wichtigen Säule zur Absicherung des Lebensstandards im Alter entwickelt hat. Besonders junge Beschäftigte sollen motiviert werden, eine Betriebsrente aufzubauen.

Mit kleinen Beträgen Grundstein für Betriebsrente legen - Angebot der HDI

Jungen Berufstätigen und Menschen mit niedrigerem Einkommen den Einstieg in die Betriebsrente erleichtern – das ist eines der Ziele der jüngsten Tarifverbesserungen bei den Direktversicherungen TwoTrust Selekt und Two Trust Kompakt von HDI.

Neu: Die Untergrenzen für laufende Beiträge und Sonderzahlungen sind gesunken, gleichzeitig ist die Möglichkeit zu Beitragserhöhungen in bestehenden Verträgen gestiegen. Alle neuen Kunden bekommen mehr Garantie, viele zugleich wesentlich mehr Leistung. Das Unternehmen betont, dass das Neugeschäft mit Direktversicherungen bei HDI seit ihrer Einführung stark wachse. Zudem hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Tarife für ihre Qualität ausgezeichnet.

Seit kurzem können Kunden der Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt von HDI auch schon mit kleinen Beträgen den Grundstein für ihre Betriebsrente legen, so die Aussage des Versicherers. Laufende Beiträge seien in vielen Fällen schon ab zehn Euro, Sonderzahlungen ab 20 Euro möglich.

Betriebsrentenstärkungsgesetz hat Dotierungsrahmen in der bAV erweitert

Interessant für Spitzenverdiener sei außerdem: Der maximale steuerlich geförderte Monatsbeitrag ist auf 711 Euro gestiegen. Das funktioniert, weil das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) den Dotierungsrahmen in der bAV erweitert hat. Arbeitnehmer können jetzt bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei in ihre Betriebsrente einzahlen. Das sind aktuell 536 Euro pro Monat. Hinzu kommen bis zu 175 Euro aus der Riester-Förderung.

Quellen: Bundesrat, HDI

Autor(en): Versicherungsmagazin

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