Elektronische Schließsysteme: Gefahr für Versicherungsschutz

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Unternehmen, die ihre Gebäude mit elektronischen Schließsystemen ausrüsten, gefährden ihren Versicherungsschutz. Davor warnt der Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach. Entschädigungsleistungen könnten stark gekürzt werden. 

Dies gilt immer dann, wenn elektronische Schließanlagen nach Abschluss eines Versicherungsvertrages installiert werden. „Der nachträgliche Einbau kann eine Gefahrerhöhung bedeuten und ist in aller Regel eine Pflichtverletzung“, erläutert Kutschera. Zudem können Fehlbedienung oder sogar eine fehlende Schulung der Mitarbeiter im Schadenfall von Versicherern als Begründung für Kürzungen herangezogen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Diebstahl durch eine versehentlich nicht abgeschlossene Tür erfolgt.

Signale sind manipulierbar

Öffnungssignale von elektronischen Schlüsseln können aber auch von Tätern abgefangen und von einem "falschen" Transponder gesendet werden. Mehrfach wurden Autodiebe gefilmt, die Fahrzeuge mit Hilfe einer Signalverlängerung entwendet haben. Zudem hat der Automobilclub ADAC Ende Juni 2018 eine Liste mit etlichen Fahrzeugmodellen veröffentlicht, bei denen man über eine Signalverlängerung das Auto öffnen und den Motor starten kann. Tricktäter könnten daher durchaus elektronische Systeme in Gebäuden überwinden.

"Es ist für einen Täter sehr viel leichter möglich, mit einem gefälschten Signal Zugang zu erlangen", so Kutschera. Daher gehe von einem solchen System eine höhere Gefahr als von herkömmlichen Schließsystemen aus. Gleichzeitig würden in gewerblichen Sachversicherungsverträgen allgemeine Sicherheitsvorschriften vereinbart. Mit einem nachträglichen Einbau moderner Schließsysteme werde in der Regel gegen die bisher vereinbarten Vorschriften verstoßen.

Versicherer müssen neue Risikolage freigeben

Damit es keinen Ärger im Versicherungsfall gibt, sollten Unternehmen unbedingt prüfen, ob nachträglich eine moderne elektronische Schließanlage installiert wurde und dem Versicherer dies mitteilen. "Der Versicherer sollte dann schriftlich erklären, dass er den neuen Risikozustand akzeptiert", fordert Kutschera.

Kaskoversicherung zahlt bei Trickdiebstahl

Autofahrer, die ein Fahrzeug mit einem neuen Keyless-System erhalten, brauchen hingegen dem Kaskoversicherer keine Mitteilung zu machen. Solche Systeme sind immer schon ab Werk installiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat zudem erklärt, dass bei Trickdiebstählen durch eine Verlängerung des Transponder-Signals, die Kaskoversicherer in vollem Umfang leisten. Die Versicherer verlangen aber, dass der Kunde jeden Berechtigten nennt, der zum Zeitpunkt der Totalentwendung im Besitz eines virtuellen Schlüssels war. "Zudem müssen die Autohalter einen Nachweis über die Löschung der Berechtigung vorlegen", heißt es bei der Münchener Allianz Versicherung.

"Probleme kann es aber geben, wenn das gestohlene Fahrzeug wieder aufgefunden wird und über das Steuergerät keine Manipulation des Schließsystems nachgewiesen werden kann", warnt Experte Kutschera. Unter Umständen könnte dann der Versicherer einen Betrugsversuch unterstellen und die Entschädigung, etwa durch einen Unfallschaden, den die Diebe angerichtet haben, verweigern.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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