Fortbildung zum Versicherungsfachwirt wird neu geordnet

Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. habe die Neuordnung der Fortbildung zum "Versicherungsfachwirt" angestoßen, damit sie auch in Zukunft den Anforderungen der Praxis entspräche, berichtet der Verein. Die Versicherungsbranche hat im vergangenen Jahr den neuen Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen" eingeführt. Mit der Überarbeitung des Versicherungsfachwirts sorge die Versicherungsbranche für einen nahtlosen Aufbau der Bildungsstufen, so das BWV.

Das Fazit der 1.Sachverständigensitzung Anfang Juli in Bonn ist positiv und BWV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Höhn zufrieden: "Das Kick-Off hat gezeigt, über die grundsätzliche Ausrichtung sind sich alle Beteiligten einig." Der Versicherungsfachwirt als "Meister" der Versicherungswirtschaft soll bei der Entwicklung von Versicherungsprodukten und bei deren Vertrieb einen maßgeblichen Beitrag leisten. Das ist auch das Ergebnis der "Zukunftswerkstatt Versicherungsfachwirt", die das BWV mit Vorständen und Fachabteilungsleitern aus der Versicherungswirtschaft als Vorbereitung auf die Neuordnung gemacht hat. Mit Hilfe der Szenariotechnik definierten sie für das Jahr 2010 folgende Einsatzbereiche für Versicherungsfachwirte: Im Außendienst direkt beim Kunden, als selbständiger Unternehmer oder als Führungskraft im Vertrieb sowie als Produktmanager oder als Projektmitglied in der Produktentwicklung.

Um den neuesten europäischen Anforderungen zu entsprechen, will das BWV bei der Formulierung der Verordnung anders als sonst vorgehen. "Bisher", so Katharina Höhn, "stehen im deutschen Bildungssystem meist die zu lernenden Inhalte im Vordergrund. Bei dieser Neuordnung wollen wir uns jedoch - unter dem Fachbegriff Kompetenzorientierung - auf das fokussieren, was der Fachwirt am Ende seiner Ausbildung können muss."

In weiteren vier Sachverständigensitzungen mit Vertretern von ver.di für die Arbeitnehmerseite und des BWV sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) für die Arbeitgeberseite werde die Verordnung in ein Strukturmodell umgesetzt und erhalte einen letzten „Feinschliff“, so dass sie Ende des Jahres verabschiedet werden könne.

Quelle: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V.

Autor(en): VM

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