Gesetz zur Förderung der bAV: Betriebsrenten künftig mit 25 Jahren unverfallbar

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Kabinett am 8. August 2007 einen Entwurf des "Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung" vorgelegt. Nach Verabschiedung durch das Kabinett soll der Entwurf schnellstmöglich umgesetzt werden. Folgende Änderungen sind vorgesehen: Die befristete Sozialversicherungsfreiheit der Gehaltsumwandlung bis Ende 2008 soll durch den Gesetzesentwurf ohne Einschränkung aufgehoben werden. Damit bliebe die Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus sozialversicherungsfrei (Versicherungsmagazin berichtete).

Außerdem sollen arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften bei Ausscheiden des Mitarbeiters zukünftig unverfallbar werden, wenn die Zusage fünf Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden mindestens 25 Jahre alt ist. Für bereits erteilte Zusagen ist eine Übergangsregelung bis voraussichtlich 2014 geplant.

Bisher konnte die steuerwirksame Finanzierung von Versorgungsversprechen aus Unterstützungskassen oder Pensionszusagen in der Regel frühestens mit 28 Jahren begonnen werden. Durch das reduzierte Unverfallbarkeitsalter ist auch hier eine Reduzierung erforderlich. Derzeit ist geplant, die Rückstellungsbildung bzw. Zuwendungen an U-Kassen bereits ab Vollendung des 27. Lebensjahres zuzulassen.

Quelle: febs Consulting GmbH


Autor(en): VM

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