IDD-Sanktionen nehmen zu

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Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA hat zum Jahresende 2021 ihren zweiten Bericht über Sanktionen vorgelegt, die wegen Verstößen gegen Bestimmungen zum Versicherungsvertrieb erlassen wurden.

Der zweite Jahresbericht über administrative Sanktionen und andere Maßnahmen infolge der Insurance Distribution Directive (IDD) enthält einen detaillierten Überblick, wie viele Strafen und Geldbußen die Mitgliedsstaaten gegen Versicherungsvertreiber verhängt haben. Jedenfalls einige der Mitgliedsländer, denn immer noch fehlen aus derzeit zehn Mitgliedsstaaten nähere Angaben. Die EIOPA kann selbst nur mutmaßen, dass diese Länder entweder noch keine Verwaltungssanktionen eingesetzt oder diese nicht berichtet haben.

17 von 27 Ländern liefern Zahlen

Immerhin sind es nun 17 Mitgliedsstaaten nach nur acht, die im ersten Bericht über den Zeitraum vom 23.2.2018 und damit dem Umsetzungstermin der IDD bis zum Ende 2019 Angaben machten. Der Umsetzungstermin war zudem noch auf den 1.Oktober 2018 für die Mehrheit der Mitgliedsländer verschoben worden, die den ursprünglichen Termin nicht einhalten konnten. Von Anfang an dabei ist Deutschland, das mit 80 Prozent der Meldungen erneut (2018/2019: 83 Prozent) den Löwenanteil aller Verwaltungssanktionen mitteilte.

Die von Deutschland gemeldeten Sanktionen dürften von den Industrie- und Handelskammern gemeldet worden sein. Sie betreffen also nur rund 80.000 der knapp 200.000 im Vermittlerregister eingetragenen Versicherungsvermittler.

Administrative Strafen

Deutsche Zahlen wohl nur für erlaubnispflichtige Vermittler

Denn die Versicherungsangestellten und die erlaubnisfreien Vertreter werden von den Versicherern überwacht, die wiederum an ihre Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur dann Meldung machen müssen, wenn es anzeigewürdige Delikte zum Schaden der Versichertengemeinschaft gab. Beispielsweise ist das bei Versicherungs- oder Provisionsbetrug der Fall.

Dagegen dürfte die BaFin bisher keinerlei Kenntnis über „normale“ Vergehen der erlaubnisfreien Vertreter wie Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht geben. Hier weist das deutsche Aufsichtssystem Lücken auf.

Nur wenige Erkenntnisse über Summe der Geldbußen

Keine Angaben macht Deutschland bislang zur Summe der verhängten Geldbußen. Vermutlich liegt das daran, dass die Industrie- und Handelskammern (IHKn) hierüber selbst keinen genauen Überblick haben. Denn Geldbußen werden nicht von ihnen verhängt, sondern von den kommunalen Vollzugsbehörden, meist den Ordnungsämtern. Die IHKn geben lediglich entsprechende Hinweise an die Vollzugsbehörden. Damit zeigt sich ein weiteres Problem im deutschen Föderalismus und der fehlenden Vernetzung von Behörden.

Geldbußen

Insgesamt wurden im Jahr 2020 von den nur neun Ländern, die Geldbußen berichteten, knapp 800.000 Euro verhängt. Im ersten Berichtszeitraum waren es knapp 950.000 Euro in nur vier Ländern. Dabei ist nicht im Einzelnen erkennbar, ob es sich um Strafen gegen Versicherungsvermittler oder gegen Versicherungsunternehmen handelt. Denn einige der Sanktionsarten können gegen beide Typen Versicherungsvertreiber verhängt worden sein.

Weiterbildungspflicht wird am häufigsten sanktioniert

Dagegen sind Entziehungen der Registrierung nur bei Versicherungsvermittlern denkbar. Sieben Prozent der Fälle 2020 nach 19 Prozent 2018/2019 betrafen diesen Fall.

Mit Abstand am häufigsten wurden Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht geahndet. 2020 machte das 48 Prozent der gemeldeten Sanktionsarten aus, im vorhergehenden Berichtszeitraum waren es nur 22 Prozent der Fälle. In Deutschland waren es allein 961 der 1.562 gemeldeten Sanktionen 2020, die diesem Bereich zuzurechnen sind. Offensichtlich sind die IHKn mit der Überprüfung der Weiterbildung der von ihnen beaufsichtigten Vermittler erfolgreich aktiv geworden.

Administrative Strafen

Immerhin 23 Prozent der Fälle betrafen Verstöße gegen die Pflicht, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu besitzen. Das ist in etwa derselbe Anteil wie im vorhergehenden Berichtszeitraum. Auch in Deutschland gab es 305 Fälle, in denen die Registrierung wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung zurückgezogen wurde.

Nochmals jeweils fünf Prozent der Fälle betrafen das Fehlen des guten Leumunds, worunter die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse zu verstehen sind. Auch in Deutschland gab es 87 Fälle, in denen deswegen die Erlaubnis zurückgenommen wurde.

Kein ausreichendes Mandat, das konkrete Verkaufsverhalten zu überwachen

Alle anderen Ursachen verwaltungsrechtlicher Maßnahmen wurden eher selten verzeichnet. Insbesondere werden nur selten Verstöße gegen Informations- und Wohlverhaltenspflichten sowohl allgemein (sieben Prozent der Fälle 2020 nach zwei Prozent 2018/2019) als auch speziell in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (vier Prozent der Fälle 2020 nach zwei Prozent zuvor) geahndet.

Aus Deutschland liegen dazu keine entsprechenden Maßnahmen vor. Das ist der Umsetzung der IDD zuzuschreiben, die hierzulande sehr stark auf die gewerberechtliche Zulassung hin ausgerichtet war. Dagegen besitzen die Aufsichtsbehörden bisher wohl kein ausreichendes Mandat, das konkrete Verkaufsverhalten der Versicherungsvertreiber zu überwachen.

Autor(en): Matthias Beenken

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