Jetzt steht fest: Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt auf 0,25 Prozent

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Der Garantiezins für Lebensversicherungen wird zum 1. Januar 2022 von 0,90 auf 0,25 Prozent sinken. Diese Änderung wurde an diesem Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das meldet Boerse-online.de, das Portal des Finanzen Verlags.

Ende März war ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundesfinanzministeriums bekannt geworden, jetzt wurde er in geltendes Recht umgesetzt (VM online berichtete). Für diese Verordnung ist keine Zustimmung des Bundestags nötig.

Versicherer sollen sich nicht übernehmen

Der Höchstrechnungszins ist Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Er soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Auch bei der internen Kalkulation dürfen die Versicherer diesen Zins nicht überschreiten. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte bereits im Dezember 2020 dem Bundesfinanzministerium empfohlen, am 1. Januar 2022 den Höchstrechnungszins endlich zu senken. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt eine Senkung. Zuletzt war der Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf 0,9 Prozent gesenkt worden.

Probleme für Riester-Renten und Beitragszusagen mit Mindestleistung

Die Verordnung hätte besonders gravierende Folgen für neue Riester-Verträge. Die Branche fordert deshalb gleichzeitig eine Reform der Bedingungen für die staatlich geförderten Riester-Policen. Denn diese würden für Sparer und Versicherer sonst unattraktiv. Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherer in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen. Das Gleiche gilt für bestimmte Verträge der betrieblichen Altersversorgung, nämlich der Beitragszusage mit Mindestleistung. Zwei zentrale Segmente des deutschen Altersvorsorgesystems werden somit – als Nebenwirkung einer Verordnung – massiv geschwächt beziehungsweise sogar faktisch abgeschafft, erklärt das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften aus Ulm.

DAV fordert Eingriff des Gesetzgebers

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die im Bundesgesetzesblatt bekanntgegebene Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken. "Dies darf aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen", betont der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader. Die DAV appelliert noch einmal mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger, doch noch in den kommenden Wochen mit einem geringfügigen gesetzgeberischen Eingriff das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten zu senken.

Autor(en): Redaktion Versicherungsmagazin

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