Kritik am Eigenheimrentengesetz

In einer Stellungnahme des zum Entwurf des Eigenheimrentengesetzes meint Dr. Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, dass dieser Gesetzesentwurf das Ziel verfehle, den Verbreitungsgrad und die Attraktivität der geförderten Altersvorsorge zu verbessern. Die Riester-Förderung sei ausschließlich für die Altersvorsorge gedacht. Eine Zweckentfremdung zur Finanzierung von Wohnungen bereits in der Erwerbsphase führe zum vorzeitigen Verbrauch des angesparten Altersvorsorgevermögens.

Lebenslange Ergänzungsrenten unverzichtbar
Angesichts eines rückläufigen Rentenniveaus seien lebenslange Ergänzungsrenten jedoch unverzichtbar. Gleichzeitig werde mit dem Gesetzentwurf die geförderte Wohnraumfinanzierung bei der nachgelagerten Besteuerung massiv privilegiert, wenn das in Wohnimmobilien gebundene Altersvorsorgevermögen nur mit einem unrealistisch niedrigen fiktiven Zinssatz besteuert werden soll. Für die Gleichbehandlung aller Riester-Sparer sei es „unverzichtbar“, die neuen Möglichkeiten der günstigen fiktiven Verzinsung bei der Besteuerung für alle Anbieter zu eröffnen.

Versichertengemeinschaft werde belastet
Es sei außerdem inakzeptabel, dass mit dem Gesetzentwurf die verbleibenden Versicherten belastet würden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Anbieter nach der Auszahlung des Vorsorgevermögens weiterhin leere Wohnförderkonten führen müssen. Denn mit der Auszahlung ist schließlich der Vorsorgeanspruch gegenüber dem Versicherer erloschen“, kritisiert von Fürstenwerth. Selbst für kleine Anbieter fallen unnötige Verwaltungs- und Bürokratiekosten in Millionenhöhe an, die letztlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen werden. Stattdessen schlägt von Fürstenwerth vor, die fiktiven Wohnförderkonten innerhalb der Finanzverwaltung zu führen.

„Um die Attraktivität der Riester-Förderung zu verbessern, sollte die bisher bei einem Höchstbetrag von 2.100 Euro eingefrorene Riester-Förderung künftig analog zu den Höchstgrenzen bei der betrieblichen Altersversorgung dynamisiert und der berechtigte Personenkreis auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausgedehnt werden“, fordert von Fürstenwerth.

Autor(en): Susanne Niemann

Alle Branche News