Grafitti - ein Reizwort, das meist mit hohem Sachschaden verknüpft ist. Einige nennen es Kunst, für den Rest der Welt sind Grafittis Schmierereien aus der Farbspraydose, die bei Nacht und Nebel illegal auf Wände, Mauern und Zäune gekleckst werden. Hausbesitzer sind die Leidtragenden, die meist auf den Grafitti-Beseitigungskosten sitzen bleiben. Es sei denn, sie haben eine Grafitti-Versicherung abgeschlossen.
Der Gesetzgeber ist zwar dabei, die Ahndung nach Grafitti-Sprayer zu verschärfen. Doch nutzt das dem geschädigten Hausbesitzer bisher wenig. Grafitti gilt meist nicht einmal als Sachbeschädigung; denn Sachbeschädigung liegt nach genauer Gesetzesdefinition nur dann vor, wenn eine so genannte Substanzverletzung der Hauswand nachgewiesen werden kann. Die Wand selbst bleibt beim Sprayen aber meist unbeschädigt.
Dieter S. in Hannover ärgert sich doppelt. Er hält beispielsweise Grafittis weder für Kunst, noch findet er das Treiben der Ritter der Spraydosen witzig. Bereits zum zweiten Mal im Abstand von vier Monaten musste er die Außenwand seines Wohnhauses zur Straßenfront hin säubern und farblich neu bearbeiten lassen, weil Grafitti-Sprayer politische Parolen darauf verewigen wollten.
Jetzt hat er eine Versicherungsgesellschaft gefunden, die Kosten für die Beseitigung von Grafitti-Schmierereien im Leistungskonzept führt. Die VHV Versicherungen bieten in ihrer Wohngebäudeversicherung zwei Varianten (Klassik und Exklusiv) dafür an. Sie unterscheiden sich in der Leistungsgrenze: Maximal 5.000 Euro für Grafitti-Schäden sind in der Klassik-Variante abgesichert; 10.000 Euro in der Exklusiv-Variante. Bei beiden Policen muss der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 500 Euro tragen.
Bei den Grafitti-Versicherungen handelt es sich in der Regel um Zusatzoptionen, die im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden können. Die Tarifbezeichnung trägt meist den Zusatz „Plus“, „Top“, „Komfort (Comfort)“, „Kompakt“ oder „Komplett“. Es gibt allerdings nicht all zu viele Versicherer, die offensiv eine Grafitti-Versicherung anbieten. Die Gesellschaften Condor, Generali, Grundeigentümer Versicherungen, Helvetia, Interrisk und VHV gehören dazu. Auch beim Maklerverband maxpool und beim Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen - procon e.V. kann der finanzielle Schutz gegen Sprayer-Verunzierungen am Wohngebäude eingekauft werden.
Die Prämienkosten richten sich nach der Beschaffung des Wohngebäudes. Und nicht alle Versicherungsgesellschaften gewähren den gleichen Deckungsumfang. Es gibt Versicherer, die schließen in die versicherten Kosten für Graffiti-Entfernung nicht nur Wände ein sondern auch Fenster, Türen und Rollläden; manchmal auch Zäune und Mauern, die das Grundstück eingrenzen.
Eine Beispielrechnung für die Grundprämien-Berechnung für Neubauten und rekonstruierte, restaurierte Häuser ohne Graffiti-Schäden liegt bei 0,30 Euro. Es gibt Gesellschaften, die lassen mit sich reden, selbst wenn schon Graffiti-Schäden bestehen. Sie verlangen dann jedoch mit der Graffiti-Beseitigung auch eine Prophylaxe, die der Fachmann kennt und anbietet. Danach sind alle Folgekosten versichert, bis zu 10.000 Euro jährlich.
Der Gesetzgeber ist zwar dabei, die Ahndung nach Grafitti-Sprayer zu verschärfen. Doch nutzt das dem geschädigten Hausbesitzer bisher wenig. Grafitti gilt meist nicht einmal als Sachbeschädigung; denn Sachbeschädigung liegt nach genauer Gesetzesdefinition nur dann vor, wenn eine so genannte Substanzverletzung der Hauswand nachgewiesen werden kann. Die Wand selbst bleibt beim Sprayen aber meist unbeschädigt.
Dieter S. in Hannover ärgert sich doppelt. Er hält beispielsweise Grafittis weder für Kunst, noch findet er das Treiben der Ritter der Spraydosen witzig. Bereits zum zweiten Mal im Abstand von vier Monaten musste er die Außenwand seines Wohnhauses zur Straßenfront hin säubern und farblich neu bearbeiten lassen, weil Grafitti-Sprayer politische Parolen darauf verewigen wollten.
Jetzt hat er eine Versicherungsgesellschaft gefunden, die Kosten für die Beseitigung von Grafitti-Schmierereien im Leistungskonzept führt. Die VHV Versicherungen bieten in ihrer Wohngebäudeversicherung zwei Varianten (Klassik und Exklusiv) dafür an. Sie unterscheiden sich in der Leistungsgrenze: Maximal 5.000 Euro für Grafitti-Schäden sind in der Klassik-Variante abgesichert; 10.000 Euro in der Exklusiv-Variante. Bei beiden Policen muss der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 500 Euro tragen.
Bei den Grafitti-Versicherungen handelt es sich in der Regel um Zusatzoptionen, die im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden können. Die Tarifbezeichnung trägt meist den Zusatz „Plus“, „Top“, „Komfort (Comfort)“, „Kompakt“ oder „Komplett“. Es gibt allerdings nicht all zu viele Versicherer, die offensiv eine Grafitti-Versicherung anbieten. Die Gesellschaften Condor, Generali, Grundeigentümer Versicherungen, Helvetia, Interrisk und VHV gehören dazu. Auch beim Maklerverband maxpool und beim Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen - procon e.V. kann der finanzielle Schutz gegen Sprayer-Verunzierungen am Wohngebäude eingekauft werden.
Die Prämienkosten richten sich nach der Beschaffung des Wohngebäudes. Und nicht alle Versicherungsgesellschaften gewähren den gleichen Deckungsumfang. Es gibt Versicherer, die schließen in die versicherten Kosten für Graffiti-Entfernung nicht nur Wände ein sondern auch Fenster, Türen und Rollläden; manchmal auch Zäune und Mauern, die das Grundstück eingrenzen.
Eine Beispielrechnung für die Grundprämien-Berechnung für Neubauten und rekonstruierte, restaurierte Häuser ohne Graffiti-Schäden liegt bei 0,30 Euro. Es gibt Gesellschaften, die lassen mit sich reden, selbst wenn schon Graffiti-Schäden bestehen. Sie verlangen dann jedoch mit der Graffiti-Beseitigung auch eine Prophylaxe, die der Fachmann kennt und anbietet. Danach sind alle Folgekosten versichert, bis zu 10.000 Euro jährlich.
Autor(en): Ellen Bocquel