Nicht alle wollen Beamten den Weg in die GKV ebnen

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Der Wunsch der Linken, Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erleichtern, stößt bei Experten sowohl auf Ablehnung als auch auf Zuspruch. Das wurde bei der jüngsten Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages deutlich.

Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Antrag soll in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vorgesehen werden, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamten auf deren Wunsch erfolgen kann.

Faktisch gezwungen, die PKV zu wählen

Zwar könnten Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn frei zwischen PKV und GKV entscheiden, schreibt die Linksfraktion in der Begründung zu ihrem Antrag. Tatsächlich seien sie aber "faktisch gezwungen, die PKV zu wählen, da ihnen sonst unverhältnismäßige finanzielle Nachteile" erwüchsen. Hintergrund dessen sei, dass die den Beamten zustehenden Beihilfeansprüche nicht für Beiträge an die GKV geltend gemacht werden könnten. Sind sie in der GKV, müssten sie den vollen Beitragssatz allein tragen.

Vorsorge der Beamten gegen Krankheit verbessern
Da ein nicht geringer Teil der Beamten Mitglied in der GKV sei, obwohl die Beamten die Beiträge selbst tragen müssten und die Beihilfe kaum noch beanspruchen könnten, ist aus Sicht von Professor Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg eine Öffnung der GKV für Beamte notwendig. Diese könne der Dienstherr über ein Modell selbst regeln, das gegenwärtig in Hamburg (Hamburger Modell) umgesetzt werde. Bei allen anderen Modellen gehe das nur in Kooperation von Bund und Ländern. Die Öffnung würde die Vorsorge der Beamten gegen Krankheit verbessern.

Wichtig beim Kampf um die klugen Köpfen

Aus Sicht von Stefan Etgeton von der Bertelsmann-Stiftung wäre mit der Neuregelung mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in der Krankenversicherung verbunden. Auch würde ein weiterer Anreiz geschaffen, in den Staatsdienst einzutreten. "Das ist wichtig beim Kampf um die klugen Köpfen", sagte Etgeton. Was die Folgen eine Neujustierung für die öffentlichen Haushalte angeht, so seien zwar kurzfristig Mehrkosten zu erwarten. Mittelfristig würde sich dies aber im Saldo positiv auswirken, sagte er. Bei einer entsprechenden Regelung sollte der Gesetzgeber sich am Hamburger Modell orientieren, laut dem Landesbedienstete mit Beamtenstatus einen hälftigen Zuschuss zu dem Versicherungskosten auch im Falle einer Mitgliedschaft bei der GKV in Anspruch nehmen können.

Schleichende Erosion etablierter Systeme

Auf deutliche Ablehnung traf das Vorhaben der Linksfraktion bei Friedhelm Schäfer vom DBB Beamtenbund und Tarifunion. Die Idee der pauschalen Beihilfe sollte seiner Meinung nach weder im Bund noch in den Ländern weiterverfolgt werden, "weil dies zu Rechtsunsicherheiten, zu Irritationen und zu einem höheren Mittelbedarf führt, statt zu Berufsattraktivität und Gerechtigkeit". Das Ziel, für wenige Einzelfälle positive Auswirkungen zu realisieren statt die Mittel zu verwenden, um die Lage für alle Beamten und Versorgungsempfänger zu verbessern, dürfe nicht durch eine Maßnahme vorangetrieben werden, die letztendlich große Probleme für alle provoziere und geeignet sei, eine schleichende Erosion etablierter Systeme - nämlich der Beihilfe, der freien Heilfürsorge und letztendlich des Berufsbeamtentums - einzuleiten, warnte Schäfer.

"Eine Regelung, die keiner fordert und die keiner haben muss"

Mit Verweis auf die Ablehnung der Initiative durch den Beamtenbund sagte Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn: "Wir haben hier eine Regelung, die keiner fordert und die keiner haben muss." Es fehle also an "guten Gründen", dieses verfassungsrechtlich umstrittene Vorhaben umzusetzen. Um Beamte mit geringen Einkommen und Familien finanziell zu entlasten seien andere Wege möglich, wie etwa die Erhöhung der Familienzuschläge, die es im Beamtentum gebe. Für das Projekt Bürgerversicherung sollte man die Beamtenschaft jedoch nicht vereinnahmen, sagte Thüsing.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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