Pflege: Ein Thema, das kompetete Beratung braucht

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Das Thema Pflege rückt immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit. Diese sucht dann nach kompetenter und sachlicher Beratung. Darum bietet die Gothaer nun ihren Maklern - für deren Kunden - eine Broschüre an, die laut eigenen Angaben nur sachliche Informationen zu dem Thema parat hält, ohne die eigenen Produkte hervorzuheben.

Unter dem Titel „Pflege braucht Vorsorge – Warum private Absicherung im Pflegefall unerlässlich ist“ hat die Gothaer auf 20 Seiten die zentralen Informationen zur Pflege zusammengefasst. Auf einen Produktbezug würde bewusst verzichtet werden, weil die für das Beratungsgespräch wichtigsten Inhalte im Vordergrund stehen sollten. In der Inhaltsübersicht fände man die häufigsten Fragen, die von interessierten Kunden gestellt würden.

Kompetente Antworten für das Gespräch mit dem Kunden
Von der gesetzlichen Definition der Pflege über die gesetzlichen Leistungen bis hin zur Berechnung der individuellen Pflegelücke fände der Berater die richtigen, kompetenten Antworten für das Gespräch mit dem Kunden. Eine neutrale Checkliste zur Pflege-Produktauswahl könne vom Vermittler entnommen werden, während die Broschüre beim Endkunden verbleibe.

In Kooperation mit dem Vergleichsrechnerspezialisten ObjectiveIT (KV-Vergleichssoftware „LevelNine“) hätte das Unternehmen zudem einen neuen, intuitiv zu bedienender Vergleichsrechner entwickelt, der alle am Markt gängigen Tarife nach den speziellen Wünschen des Kunden auswerte.

Die Broschüre sei ab sofort über den zuständigen Gothaer Maklerbetreuer zu erhalten oder kostenlos über folgenden Link: http://makler.gothaer.de/de/zg/druckstuecke/detailansicht/dvz_detail.jsp?pdf_nummer=116227 .
Auch der Rechner könne unter nachfolgender Webadresse getestet werden: http://gothaer.levelnine.biz/.

Auch in der Oktober-Ausgabe von werden unter der Überschrift "Mehr Beitrag - mehr Leistungen" die neuesten Entwicklungen in der Pflegeversicherung skizziert.

Hierzu unser Lesetipp:
"Zum 1. Januar 2015 werden in der Pflegeversicherung umfangreiche Änderungen in Kraft treten. Dies soll vor allem durch das Erste Pflegestärkungsgesetz geschehen, das vom Bundestag in erster Lesung am 4. Juli 2014 beraten worden ist. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für den 16. oder 17. Oktober 2014 vorgesehen.
Die Neuregelungen bringen auch eine erhebliche Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung. So wird der bisherige Beitragssatz von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent heraufgesetzt, für Kinderlose von 2,30 auf 2,60 Prozent. ...
Das Erste Pflegestärkungsgesetz betrifft insbesondere die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie neue ambulante Wohnformen. Pflegebedürftige auch ohne Pflegestufe sollen darauf nach individuellem Bedarf zurückgreifen können."

Textquellen: Gothaer; Versicherungsmagazin; Bildquelle: ©TK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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