Streit um Rechtsschutz für VW-Skandal-Geschädigte tobt weiter

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Weiterhin gibt es Streit um den Umfang von Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherern für Volkwagen-Käufer, die vom Abgas-Skandal betroffen sind. Zwar gewähren alle Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Schutz für eine Erstberatung, die auch die notwendige Wahrung der Verjährungsfristen umfasst, wenn bereits vor der Aufdeckung des Skandals eine Verkehrs- oder Privatrechtsschutzversicherung bestand. Doch eine pauschale Zusage für Klagen gegen VW und die Autohändler geben die Unternehmen nicht, sondern machen sie in der Regel von einer Einzelfallprüfung abhängig.

Für direkte Klagen gegen VW oder VW-Händler, die beispielsweise den Rücktritt vom Vertrag zum Ziel haben, wollen die Rechtsschutzversicherer nur Deckung gewähren, wenn "Anspruchsvoraussetzungen schlüssig begründet werden", wie die Allianz Rechtsschutzversicherung betont.

Nachbesserung vor Klage
Auch die zum Ergo-Konzern gehörende D.A.S. Rechtschutzversicherung verweist auf Einzelfallprüfungen, weil sich die Mängel und die erforderlichen Nachbesserungen von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp sehr stark unterscheiden würden. Klar hat sich die Arag-Rechtsschutzversicherung positioniert. "Grundsätzlich sind die Rechtsschutzversicherer leistungspflichtig und übernehmen die Kosten für die anwaltliche Beratung und die weitere Rechtsverfolgung. Demgegenüber lehnen wir eine direkte Schadenersatzforderung oder die Forderung nach einem Neuwagen ab, denn jeder VW-Händler hat erst einmal einen Anspruch darauf, den Schaden zu beheben“, sagt der Vorstandsvorsitzende Paul-Otto Faßbender.

Diese Position wird zumindest von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer Lahr in Schwarzwald öffentlich als "im Stich lassen der Kunden" gebrandmarkt. Laut der Kanzlei, würden auch die Münchener Unternehmen ADAC Rechtsschutz und Auxilia Rechtsschutz-Versicherung sowie die Düsseldorfer Örag so handeln. Diese wehren sich gegen solche Vorwürfe.

Es geht um hohe Summen
"Wir haben bereits in einer Vielzahl von Fällen eine Deckungszusage erteilt - zum Teil auch für ein etwaiges Klageverfahren“, so die Örag. Grundsätzlich würden aber in jedem Fall die Erfolgsaussichten individuell geprüft. Pauschale Deckungszusagen, wie von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer eingefordert werden, würden jedoch grundsätzlich nicht abgegeben. Solche expliziten Klageanfragen liegen der Örag zudem nur von wenigen Rechtsanwaltskanzleien vor. "Seriöse Rechtsanwälte sind nicht auf ein Klageverfahren aus. Vielmehr warten diese ab, wie sich die Sach- und Rechtslage entwickelt", so die Örag in ihrer Stellungnahme. Das bestätigt etwa die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke. So sei das Gewährleistungsrecht der Nacherfüllung zunächst immer vorrangig.

Bei dem Streit geht es um viel Geld. So kostet der Rechtsschutz mit Erstberatung und Verjährungsschutz den Rechtsschutzversicherung rund 300 Euro, wie die ARAG vorrechnet. Ein verlorener Prozess hingegen rund 10.000 Euro.

Richter sehen nur geringen Mangel
Rechtlich scheint sich zu bestätigten, dass direkte Schadenersatzprozesse eher dem Anwalt als den Mandanten helfen. So hat das Bochumer Landgericht am 2. März 2016 einem Kläger, der den Kaufvertrag für seinen VW Tiguan aufgrund manipulierter Abgaswerte zurückgeben wollte, wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Die Software-Manipulationen im VW-Abgasskandal rechtfertigten keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos.

Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. In der Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof bereits festgelegt, dass die Geringfügigkeitsgrenze eines Mangels erst ab einem Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschritten ist (Urteil vom 28. Mai 2014; Az.: VIII ZR 94/13).

Versicherungsombudsmann als Alternative

"Ich sehe es kritisch, dass einzelne Anwaltskanzleien mit dem Versprechen auf direktem Schadenersatz werben", sagt Arag-Chef Faßbender. Trotzdem will nach eigenen Aussagen die Kanzlei Stoll & Sauer Versicherer, die keine pauschale Deckungszusage geben, verklagen. Das könnte für die betroffenen Mandanten teuer werden. Zudem es für alle Betroffene einen kostenfreien Weg gibt, zu prüfen, ob Rechtsschutzversicherer die volle Deckung zu Recht verweigern. Verbraucher können sich erst einmal beim Versicherungsombudsmann in Berlin beschweren. Der Versicherungsombudsmann kann bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro verbindlich gegen den Versicherer entscheiden. Dabei geht es um die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten in der ersten Gerichtsinstanz.

Der VW-Skandal dürfte die Rechtsschutzversicherer noch lange beschäftigen und weiterhin zu hohen Kosten führen. Denn laut der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke ist heute noch vollkommen unklar, ob VW zu einer Reparatur in der Lage ist und Nachbesserung nicht zu Leistungseinschränkungen und zu einem Mehrverbrauch führen. Dann hätten die betroffen Kunden weiterhin allen Grund zur Klage.

Bildquelle: © Frank Wagner/Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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