In der aktuellen August-Ausgabe veröffentlicht Finanztest eine Untersuchung zum Thema Berufsunfähigkeit (BU). Untersucht wurden 95 Angebote von insgesamt 68 Versicherern, darunter mehrere Produktvarianten sowie Anträge und Bedingungen.
Das Ergebnis überrascht: Marktteilnehmer mit erkennbaren Schwachstellen im Bedingungswerk erreichen Spitzenplätze, sofern bestimmte Minimalbedingungen erfüllt sind. Leistungsausschlüsse oder Anpassungsklauseln zu Lasten der Kunden bleiben dagegen unberücksichtigt, mit der Folge, dass namhafte BU-Anbieter unter "ferner liefen" rangieren. Die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt/ Swiss Life, Niederlassung für Deutschland, stellt daher die Untersuchungsergebnisse in Frage. "Die nutzenstiftende Wirkung für den Verbraucher darf bezweifelt werden", kommentiert Dr. Wilhelm Schneemeier, Geschäftsleitungsmitglied der Swiss Life Deutschland, verantwortlich für das Ressort Produkte und Aktuariat: "Es gibt ausgefeiltere und detailliertere Ratingverfahren, die wesentlich aussagekräftiger sind."
Die Methodik des Finanztest-BU-Ratings:
Das aktuelle Finanztest BU-Rating untergliedert sich in zwei wesentliche Bestandteile: das Bedingungs- und das Antrags-Rating (gewichtet mit 70 Prozent bzw. 30 Prozent). Wie einzelne Detailfragen in Verhältnis zueinander gewertet sind, ist nicht erläutert. Geprüft wurden selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Kombinationsprodukte aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Risikolebensversicherung. Bei der kombinierten Variante wurde die extrem hohe Todesfallleistung von 50.000 Euro zugrunde gelegt. Daraus folgert Finanztest irrtümlich, dass selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen für die Verbraucher im Allgemeinen die günstigere Alternative seien.
Das Bedingungs-Rating:
Hier flossen folgende Leistungsmerkmale in die Bewertung ein: Verzicht auf abstrakte Verweisung und auf Prüfung eines Berufswechsels, sechs-Monats-Prognose bei Berufsunfähigkeit, Anerkennung der Berufsunfähigkeit ab Beginn, rückwirkende Zahlung von bis zu drei Jahren bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit, Möglichkeit zur Beitragsstundung während der BU-Prüfung, Gewährung von Nachversicherungsgarantien, Begrenzung des Rücktrittsrechts auf fünf Jahre, die Möglichkeit zur befristeten Anerkennung der Berufsunfähigkeit muss in den Bedingungen erläutert werden (insbesondere wie häufig und wie lange Leistungen befristet werden können), Verzicht auf eine erneute Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung, Verzicht auf § 41 VVG, weltweite Geltung des Versicherungsschutzes.
Damit bleibt das BU-Rating von Finanztest deutlich unter dem Detaillierungsgrad renommierter Agenturen. So ließen die Tester die folgenden Sachverhalte völlig außer Acht, obwohl diese Kriterien entscheidend dafür sind, wie verbraucherfreundlich ein Versicherer seine Bedingungen tatsächlich gestaltet:
- Leistungsausschlüsse (gerade in diesem Punkt erwarten den Versicherten häufig Überraschungen),
- Anpassungsmöglichkeiten bei Beiträgen und Bedingungen (selbst Versicherer, die nicht auf die Anwendung des § 172 VVG verzichten oder sich weitreichende Vertragsanpassungsmöglichkeiten vorbehalten, erreichen Spitzenwerte bei Finanztest),
- Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei Zahlungsschwierigkeiten (in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders relevant),
- Definition des versicherten Berufs (mit schwammigen Definitionen kann sich der Versicherer im Leistungsfall zusätzlichen Ermessenspielraum zu Lasten des Versicherten verschaffen),
- Umorganisation bei Selbständigen (gerade bei Selbständigen ist es entscheidend, dass die Regelungen zur Umorganisation fair und kundenfreundlich definiert sind. Finanztest prüft jedoch nur, ob bei Arbeitnehmern auf die Umorganisation verzichtet wird. Die Situation der Selbständigen, bei denen die BU-Absicherung eine erheblich größere Bedeutung hat, bleibt unberücksichtigt. Damit hat das Rating kaum Aussagekraft für Selbständige).
Quelle: Swiss Life Deutschland
Das Ergebnis überrascht: Marktteilnehmer mit erkennbaren Schwachstellen im Bedingungswerk erreichen Spitzenplätze, sofern bestimmte Minimalbedingungen erfüllt sind. Leistungsausschlüsse oder Anpassungsklauseln zu Lasten der Kunden bleiben dagegen unberücksichtigt, mit der Folge, dass namhafte BU-Anbieter unter "ferner liefen" rangieren. Die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt/ Swiss Life, Niederlassung für Deutschland, stellt daher die Untersuchungsergebnisse in Frage. "Die nutzenstiftende Wirkung für den Verbraucher darf bezweifelt werden", kommentiert Dr. Wilhelm Schneemeier, Geschäftsleitungsmitglied der Swiss Life Deutschland, verantwortlich für das Ressort Produkte und Aktuariat: "Es gibt ausgefeiltere und detailliertere Ratingverfahren, die wesentlich aussagekräftiger sind."
Die Methodik des Finanztest-BU-Ratings:
Das aktuelle Finanztest BU-Rating untergliedert sich in zwei wesentliche Bestandteile: das Bedingungs- und das Antrags-Rating (gewichtet mit 70 Prozent bzw. 30 Prozent). Wie einzelne Detailfragen in Verhältnis zueinander gewertet sind, ist nicht erläutert. Geprüft wurden selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Kombinationsprodukte aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Risikolebensversicherung. Bei der kombinierten Variante wurde die extrem hohe Todesfallleistung von 50.000 Euro zugrunde gelegt. Daraus folgert Finanztest irrtümlich, dass selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen für die Verbraucher im Allgemeinen die günstigere Alternative seien.
Das Bedingungs-Rating:
Hier flossen folgende Leistungsmerkmale in die Bewertung ein: Verzicht auf abstrakte Verweisung und auf Prüfung eines Berufswechsels, sechs-Monats-Prognose bei Berufsunfähigkeit, Anerkennung der Berufsunfähigkeit ab Beginn, rückwirkende Zahlung von bis zu drei Jahren bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit, Möglichkeit zur Beitragsstundung während der BU-Prüfung, Gewährung von Nachversicherungsgarantien, Begrenzung des Rücktrittsrechts auf fünf Jahre, die Möglichkeit zur befristeten Anerkennung der Berufsunfähigkeit muss in den Bedingungen erläutert werden (insbesondere wie häufig und wie lange Leistungen befristet werden können), Verzicht auf eine erneute Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung, Verzicht auf § 41 VVG, weltweite Geltung des Versicherungsschutzes.
Damit bleibt das BU-Rating von Finanztest deutlich unter dem Detaillierungsgrad renommierter Agenturen. So ließen die Tester die folgenden Sachverhalte völlig außer Acht, obwohl diese Kriterien entscheidend dafür sind, wie verbraucherfreundlich ein Versicherer seine Bedingungen tatsächlich gestaltet:
- Leistungsausschlüsse (gerade in diesem Punkt erwarten den Versicherten häufig Überraschungen),
- Anpassungsmöglichkeiten bei Beiträgen und Bedingungen (selbst Versicherer, die nicht auf die Anwendung des § 172 VVG verzichten oder sich weitreichende Vertragsanpassungsmöglichkeiten vorbehalten, erreichen Spitzenwerte bei Finanztest),
- Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei Zahlungsschwierigkeiten (in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders relevant),
- Definition des versicherten Berufs (mit schwammigen Definitionen kann sich der Versicherer im Leistungsfall zusätzlichen Ermessenspielraum zu Lasten des Versicherten verschaffen),
- Umorganisation bei Selbständigen (gerade bei Selbständigen ist es entscheidend, dass die Regelungen zur Umorganisation fair und kundenfreundlich definiert sind. Finanztest prüft jedoch nur, ob bei Arbeitnehmern auf die Umorganisation verzichtet wird. Die Situation der Selbständigen, bei denen die BU-Absicherung eine erheblich größere Bedeutung hat, bleibt unberücksichtigt. Damit hat das Rating kaum Aussagekraft für Selbständige).
Quelle: Swiss Life Deutschland
Autor(en): SN