Unfall im Ausland: Noch immer Probleme bei der Regulierung

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Kracht es im Ausland, können geschädigte deutsche Autofahrer die Regulierung ihres Schadens in der Heimat durchführen. Trotzdem gibt es dabei noch Probleme. Darauf hat der 58. Verkehrsgerichtstag in Goslar aufmerksam gemacht.

34.785 Unfälle deutscher Autofahrer im europäischen Ausland wurden in 2018 dem Zentralruf der Autoversicherer gemeldet. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen. Denn Hilfe brauchen Geschädigte oft nur, wenn sie die gegnerische Versicherung und den Ansprechpartner in Deutschland nicht kennen.

Versicherer kann Zahlung verzögern

Autofahrer, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, sollten sich per Rechtschutzversicherung absichern. Denn noch immer gibt es das Risiko, dass unschuldige Autofahrer leer auszugehen. Nur im Idealfall ist die Abwicklung für Unfalloper schnell und einfach, denn sie kann in der eigenen Landessprache erledigt werden. Gibt es trotzdem Probleme, kann man sich an die Verkehrsopferhilfe (030 20 20 5858 / voh@verkehrsopferhilfe.de) wenden. Sie ist die Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle und reguliert selbst, wenn das Opfer nach einem im Ausland erlittenen Unfall vom Regulierungsbeauftragen in Deutschland nicht innerhalb von drei Monaten eine Antwort erhält.

Doch diese Hilfe kann trickreich von ausländischen Versicherern umgangen werden. „Nach unseren Erfahrungen werden die Geschädigten teilweise hingehalten“, sagt Markus Schäpe, Leiter Juristische Zentrale des ADAC. Dann hat zwar der nationale Regulierungsbeauftragten Leistungen zugesagt, der ausländische Versicherer aber noch kein Geld gezahlt. Der Geschädigte hängt regelrecht im laufenden Verfahren „zwischen den Stühlen“: Weder der deutsche Regulierungsbeauftragte noch die Verkehrsopferhilfe leisten. Und das kann gefährlich für das Unfallopfer werden. „So verjähren alle Unfälle in Spanien schon nach einem Jahr“, warnt Hans-Peter Luckhaupt von der R+V Versicherung.

Mehr Rechte für Regulierer

Daher fordern die Experten des diesjährigen Verkehrsgerichtstags in Goslar, die Kompetenzen des Regulierungsbeauftragten zu erweiterten. „Wir wollen, dass das Verfahren schnell und fair funktionieren“, sagt Luckhaupt. Künftig soll daher der Schadenregulierungsbeauftrage auch dann an den Geschädigten zahlen, wenn der ausländische Versicherer die berechtigte Leistung verzögert. Notfalls kann er sich dann sein Geld von der nationalen Entschädigungsstelle, in Deutschland also von der Verkehrsopferhilfe, wiederholen. Gleichzeitig fordern die Experten aus Goslar, dass die Verjährung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen europaweit auf drei oder vier Jahre festgeschrieben wird. In Deutschland gilt derzeit eine Verjährung von drei Jahren. Auch die Beweisaufnahme bei Gerichtsverfahren in Deutschland soll erleichtert werden. Denn wer mit der Leistung des ausländischen Versicherers nicht zufrieden ist, muss klagen.

Zwar kann er das das vor einem heimischen Gericht, doch in der Regel kennen die nationalen Gerichte das fremde Recht nach dem sie den Unfall regulieren sollen nur unzureichend. Derzeit sind sie daher meist auf die Unterstützung von Sachverständigen angewiesen. „Die sind aber nicht zu jedem Land und zu jedem Thema einfach aufzufinden“, so die Erfahrung von Luckhaupt. Daher fordern die Verkehrsexperten aus Goslar, dass die EU-Kommission „Hilfsmittel“ bereitstellt, damit die heimischen Richter wissen, welche genauen Schadenersatzregeln im Ausland gelten. Um Verfahren zu vereinfachen, sollen zudem künftig Vernehmungen aus dem Ausland per Videokonferenz eingespielt werden. Zwar wurden in der Vergangenheit die Vorschläge des Verkehrsgerichtstags oft umgesetzt.

Anwaltskosten oft nicht gedeckt

Doch bis der Europäische Gesetzgeber tätigt wird, kann Zeit ins Land gehen. Weiterhin problematisch sind zudem Anwaltskosten. Sie sollten überall im Ausland vom Schädiger getragen werden müssen. Das fordert beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn bei einem Auslandsunfall gilt für die Regulierung das Recht des Unfallortes. Zur Klärung der Ansprüche, die ihnen nach dem Recht des Unfalllandes zustehen, brauchen die Geschädigten in aller Regel Rechtsberatung. Meist ist sogar die Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes im Ausland notwendig. Auf diesen Kosten bleiben aber derzeit deutsche Autofahrer in vielen Ländern oft sitzen. Verkehrsrechtsschutz bleibt daher für alle Autofahrer, die ins Ausland reisen, sehr sinnvoll.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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