Unisex: In Risikoleben sparen Frau bis zu 55 Prozent

Bis zu 55 Prozent Prämie können Frauen sparen, wenn sie vor dem 21. Dezember 2012 noch eine Risikolebensversicherung abschließen. Das geht aus einer Umfrage der Stiftung Warentest hervor, an der elf Versicherer teilgenommen haben. Während die Versicherer bisher die Prämien nach Geschlechtern differenziert haben, ist das nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab Mitte Dezember verboten (Az. C-236/09). Die Versicherer dürfen nur noch Neuverträge mit gleichen Beiträgen für Frau und Mann anbieten. "Frauen, die eine Risikolebenspolice brauchen, sollten daher jetzt abschließen", rät die Stiftung Warentest.

Günstigere Unisex-Prämien oft vorab
Und Männer müssen nicht unbedingt auf günstigere Prämien warten. Viele Versicherer ziehen die Preissenkungen schon vor. Männer können laut Umfrage mit einem Unisex-Tarif bis zu 22 Prozent Prämie sparen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Männer vor dem 21. Dezember aktiv werden. Hier steigen die Preise laut Umfrage bis zu 35 Prozent. Gleiches gilt für Männer bei der Rürup-Rente (Beitragsplus bis zehn Prozent) oder bei Pflegetagegeld und Pflegerentenversicherung (bis 40 Prozent).

Die Anpassungen fallen je nach Versicherer sehr unterschiedlich aus. Während etwa die Cosmos Versicherung die Frauenprämien in der Risikolebensversicherung nur um 16 Prozent anpassen will, sind es bei der Allianz 30 Prozent, bei der Europa 33 Prozent und bei der Zurich 55 Prozent. Weiter müssen Raucher und Übergewichtige mit deutlich höheren Prämien in Risikolebensversicherung rechnen. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. Die Versicherer verlangen für das viel höhere Risiko zu sterben von Rauchern deutlich mehr als die doppelte Prämie. In der privaten Krankenversicherung müssen Männer laut Allianz damit rechnen, dass die Unisex-Prämien auf das Niveau der heutigen Frauenpreise klettern werden. Aufgrund des Wechselrechts - die Altkunden können sowohl in Unisex-Tarife umsteigen, wie Neukunden in alte Bisex-Tarife, rechnet die Stiftung Warentest damit, dass auf lange Sicht niemand sparen wird, weil sich die Tarife angleichen.

Arbeitgeber: Besser nur noch Unisex
Auch wenn die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen ist, wird damit gerechnet, dass bei einer erneute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die bAV einbezogen werden wird. Für Direktversicherungen wird es ab Dezember nur noch Unisextarife geben. "Arbeitgeber sind gut beraten, für Neuzusagen ab dem 21. Dezember nur noch Unisex-Grundlagen zu verwenden, um Haftungsrisiken zu vermeiden", rät Prof. Jürgen Strobel, vom Kölner Institut für Versicherungswesen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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