VAG: Neue Rechtsverordnungen greifen größtenteils ab heute

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Der Großteil der Rechtsverordnungen, die aufgrund des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) neu zu erlassen waren, sind gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die meisten Vorschriften treten bereits heute in Kraft.

Das Bundesfinanzministerium hatte die Verordnungen, an deren Erstellung die Bafin mitgewirkt hatte, ursprünglich gesammelt als so genannte Mantelverordnung konsultiert; erlassen wurden sie nun jedoch einzeln. Die Verordnungen, die auf Basis des alten VAG erlassen worden waren, verlieren ihre Gültigkeit.

Die neuen Verordnungen auf einen Blick:
  • Sachverständigenprüfverordnung (SachvPrüfV)
  • Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV)
  • Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV)
  • Anlageverordnung (AnlV)
  • Aktuarverordnung (AktuarV)
  • Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
  • Versicherungs-Meldeverordnung (VersMeldeV)
  • Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)
  • Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) (SichLVFinV)
  • Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
  • Finanzrückversicherungsverordnung (FinRVV)
  • Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)

Neben den Anpassungen an das neue VAG gab es auch darüber hinausgehende inhaltliche Änderungen und Umgestaltungen. Beispielsweise wurden Verordnungen thematisch zusammengefasst, unter anderem in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) und in der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV).

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Ganz neu ist die Meldeverordnung, die technische Aspekte im Zusammenhang mit der Berichterstattung unter Solvency II regelt. Sie gibt bestimmte Datenformate vor, stellt Anforderungen an die Qualität der Daten und verpflichtet die Unternehmen dazu, eine Kennziffer für ihre Identifizierung (Legal Entity Identifier – LEI) zu verwenden.

Die Kapitalausstattungsverordnung wird zukünftig für Solvency-II-Unternehmen nur noch einige Richtlinienvorgaben zur Mindestkapitalanforderung enthalten. Für Unternehmen, die nicht unter Solvency II fallen, ändert sich inhaltlich kaum etwas.

Sollen neu erlassen werden
Auch die Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB-Verordnung), die Prüfungsberichteverordnung (PrüfV) und die Versicherungsberichterstattungsverordnung (BerVersV) sollen neu erlassen werden.

Text- und Bildquelle: © Bafin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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