VDVM: Makler klagen über immer mehr fehlerhafte Policen

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Das Prämieninkasso sehen viele Versicherungsmakler als festen Bestandteil ihrer Dienstleistung für ihre Kunden an, insbesondere im Industrie- und Gewerbegeschäft. Jetzt sei das gesamte Dienstleistungsspektrum von Versicherungsmaklern in Gefahr, erläuterte Peter Wesselhoft, Präsident des Verbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (VDVM) am 8. Oktober bei einem Pressegespräch in Hamburg. Der Grund: Das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) müsse geändert werden, um Solvency II bis 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Dabei schieße der Entwurf der Bundesregierung zur VAG-Novelle beim Outsourcing weit über das in § 49 Solvency II gesetzte Ziel hinaus, so Wesselhoft.

Der Regierungsentwurf für das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen greife die Vorgaben aus Solvency II in § 32 VAG auf und weite den in der Solvency II-Rahmenrichtlinie auf kritische und wichtige operative Funktionen oder Tätigkeiten begrenzten Fokus letztlich auf alle ausgegliederten Funktionen aus. Der betreffende Versicherer habe also sicherzustellen, dass er selber, seine Abschlussprüfer sowie die Aufsichtsbehörden auf alle Daten des Dienstleisters zugreifen können und die Aufsichtsbehörde Zugangsrechte zu den Räumen des Dienstleisters erhält, die sie selbst oder durch Dritte ausüben kann. "Damit schießt der Entwurf deutlich über das in Solvency II geforderte Ziel hinaus", kritisiert Wesselhoft den Gesetzentwurf.

Makler stark von Gesetzesänderung betroffen!

Der VDVM zeigte sich verwundert, dass das für den Gesetzentwurf zuständige Ministerium davon ausging, dass Versicherungsmakler von den Gesetzesänderungen nicht betroffen sein würden. Das Gegenteil sei aber der Fall! Es seien verschiedene Tätigkeiten betroffen, die heute von Maklern in unterschiedlichem Umfang für die Versicherer übernommen würden, bei denen sie ihr Geschäft platzieren, zum Beispiel das Prämieninkasso, die Dokumentierung, die (Klein-)Schadenregulierung und die Zeichnungsvollmachten.

Steigender Prozentsatz fehlerhafter Policen

Maklerdienstleistungen schafften aber Effizienz und sicherten Policenqualität, so der VDVM-Präsident. Beispiel Prämieninkasso: Versicherungsmakler stellten insbesondere im Industrie- und Gewerbegeschäft damit sicher, dass die in Rechnung gestellten Prämien tatsächlich korrekt sind. Der in diesen Sparten seit Jahren steigende Prozentsatz fehlerhaft ausgestellter Policen lasse diese Funktion sogar noch an Bedeutung gewinnen. Denn erfahrungsgemäß seien in der Folge oft auch die Prämienrechnungen falsch, so Wesselhoft.

Der Gesetzgeber habe diesen Punkt wohl schlicht übersehen, einen bösen Willen wollte der VDVM-Präsident nicht unterstellen. Eine Änderung des Gesetzentwurfs sei jedoch dringend notwendig, um massiven Schaden von Versicherungsmaklern abzuwenden. Denn es drohe eine Kostenlawine. Ohne eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber würden die vier beschriebenen für Versicherer erbrachten Maklerdienstleistungen unter den § 32 VAG fallen. Ohne weitere Hinweise, wie die im VAG-Entwurf aufgestellten Prinzipien umzusetzen sind, würde dann jeder Versicherer seine eigenen Berichts- und Prüfstandards festlegen müssen. Und diese würden zwangsläufig nicht identisch sein.

Kaum zu nehmende Hürde für Makler
Schließlich seien Versicherungsmakler gesetzlich verpflichtet, aus der Breite des Marktes zu beraten, was die Zusammenarbeit mit einer großen Anzahl von Versicherern unabdingbar mache. Wesselhoft wörtlich: "Abgesehen davon, dass jede konkrete Prüfung vor Ort den Geschäftsbetrieb der überwiegend kleinen Unternehmen stark belasten würde, dürfte allein die Vorgabe, unter-schiedliche Berichtsstandards einer Vielzahl von Versicherern zu administrieren, eine kaum zu nehmende Hürde sein."

Bildquelle: © Gina Sanders /Fotolia

Autor(en): Bernhard Rudolf

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